RELIGIONSPÄDAGOGIK

Religionsunterricht an der öffentlichen Schule ist anspruchsvoll. Verschiedene Erwartungen und Herausforderungen bestimmen den beruflichen Alltag von Unterrichtenden.

Freude, Motivation und Qualität in der religiösen Bildung lassen sich fördern, wenn eine gute Zusammenarbeit von allen Seiten gelingt und Kompetenz im Religionsunterricht gepflegt und wertgeschätzt wird. Zentral für religiöse Bildung ist, Kindern und Jugendlichen Wissen, Können und bleibende positive Erfahrungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen

Kantonsverfassung

Art. 89 der Kantonsverfassung benennt die Grundlage von Unterricht in der Schule: „Der Unterricht an den öffentlichen Schulen beruht auf einer christlichen Grundlage. Er ist konfessionell und politisch neutral und von Toleranz geprägt.“
Art. 98 beschreibt die Anerkennung der Landeskirchen: „Die Evangelisch-reformierte Kirche und die römisch-katholische Kirche sind öffentlichrechtlich anerkannt.“

Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden

Art. 2 beschreibt die Bildungsziele und -bereiche: „Die Volksschule ist bestrebt, in Berücksichtigung der historisch gewachsenen sprachlich-kulturellen Eigenart der Gemeinschaft die Schülerinnen und Schüler zu einer Haltung zu erziehen, die sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert.
Art. 34 verweist auf die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an der Volksschule und die Frage der Abmeldung:

  • Die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen erteilen Schülerinnen und Schülern in der öffentlichen Volksschule auf eigene Kosten Religionsunterricht. Die Schulträgerschaften stellen ihnen dafür unentgeltlich Schulräumlichkeiten zur Verfügung.
  • Der Religionsunterricht zählt zu den obligatorischen Unterrichtsfächern der Schule. Die Verordnung zum Schulgesetz des Kantons Graubünden beschreibt dieses Obligatorium in Art. 26 und 27: „Das Fach Religion wird von den Landeskirchen verantwortet und ist als Pflichtfach in den Stundenplänen aufzuführen.“ Nach Art. 34 ist eine schriftliche Abmeldung vor Schuljahresbeginn durch die Erziehungsberechtigten unter Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 15 (Bundesverfassung) möglich.

Kirchliche Gesetzessammlung

Art. 16 regelt zum Religionsunterricht Folgendes:

  • Der Religionsunterricht hat das Verstehen biblischer Texte und christlicher Lebensformen zu fördern.
  • Er wird aufgrund der kantonalen Bestimmungen im Rahmen der öffentlichen Schule erteilt und ist der Aufsicht des Kirchgemeindevorstandes unterstellt.
  • Der Kirchgemeindevorstand orientiert sich durch Schulbesuch über den erteilten Religionsunterricht.

Grundlagen Religionsunterricht

Amt für Volksschule Graubünden

 

Lehrplan Religion

Die Einführung des Lehrplans 21 auf Volksschulstufe und die Umsetzung des Modells 1+1 auf allen Stufen waren der Grund für die Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans Religion 2018. Auf das Schuljahr 2018/19 trat dieser Lehrplan in Kraft und ist für den Religionsunterricht an der Volksschule verbindlich.

Der kirchliche Religionsunterricht in der Schule will christlichen Schülerinnen und Schülern Orientierung in der eigenen Religion bieten, sie auf ihrem religiösen Weg begleiten und in ihrer religiösen Mündigkeit fördern. Er leistet einen Beitrag zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Fragen der religiösen Orientierung, der respektvollen Offenheit für Angehörige anderer Bekenntnisse und der Sensibilisierung für gesellschaftliche Probleme. Erziehung und Bildung im Religionsunterricht zielen auf Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung im Sinne von eigenverantwortlichem Denken und Handeln ab. Der kirchliche Religionsunterricht versteht sich als Teil der religiösen Bildung in der Volksschule und orientiert sich an folgenden Zielen:

  • Er vermittelt Grundwissen über die christliche Religion.
  • Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Bildung.
  • Er trägt zur Weiterentwicklung einer aus dem christlichen Glauben mitverantworteten Wertegemeinschaft bei.
  • Er fördert die Identitätsentwicklung und unterstützt eine selbstverantwortliche Lebensführung.
  • Er fördert die religiöse Ausdrucksfähigkeit.

Aufbau und Struktur. Der Lehrplan baut auf vier Grundkompetenzen auf. Diese sind in je zwei thematische Schwerpunkte unterteilt (in der Oberstufe entfällt diese Aufteilung):

  • Identität entwickeln
  • religiöse Ausdrucksfähigkeit erwerben
  • Bibelverständnis aufbauen
  • christliche Praxis entdecken

Themenbezüge. In den Kompetenzbereichen werden beim jeweiligen Thema Bezüge zu weiteren Lehrplänen hergestellt:

  • Lehrplan 21 GR: Fachbereich „Natur, Mensch, Gesellschaft“ (NMG) 1./2. Zyklus und dem Fach „Ethik, Religionen, Gemeinschaft (mit Lebenskunde)“ ERG, 3. Zyklus
  • LeRUKa: Lehrplan Religionsunterricht der Katholischen Kirche der Deutschschweiz
  • +X: Mögliche Anlässe und Aktivitäten im Bereich der kirchlichen ausserschulischen Bildung und Katechese

Kompetenzorientierung. Der Lehrplan Religion 2018 orientiert sich am Kompetenzverständnis des Lehrplans 21. Dieser versteht unter „Kompetenzen“ die Ergebnisse von Lernprozessen. Im Bereich des Religionsunterrichts sind das: Wissen, Fähigkeiten und Haltungen. Inhalts-, Handlungs- und Haltungsaspekte werden in Lernprozessen so miteinander verknüpft, dass die Schülerinnen und Schüler sie als relevant erfahren und anwenden können. Konkret bedeutet das, dass Unterricht immer aus der Schülerperspektive und vom Ergebnis her gedacht und geplant wird: Was können Kinder und Jugendliche am Ende einer Unterrichtseinheit? Welches Wissen und welche Fähigkeiten haben sie erworben? Welches Bewusstsein, welche Haltung konnten sie in Bezug auf das Thema oder die Problemstellung entwickeln? Kompetenzorientierter Unterricht bezieht den Erwerb von Wissen, den Ausbau von Fähigkeiten und die Anwendung in konkreten Lernaufgaben mit ein.

Ökumenischer Lehrplan Religion (d)
Ökumenischer Lehrplan Religion (r)
Ökumenischer Lehrplan Religion (i)

Lehrplan 21

Planung und Lehrbericht (Primarstufe)
Planung und Lehrbericht (Oberstufe)

Ausbildung zur Fachlehrperson Religion

Eine qualitativ gute Ausbildung ist die Basis für Kompetenz im Bildungsort Schule und Kirche. Deshalb spielen Fachlehrpersonen für Religion in der evangelisch-reformierten Kirche eine wichtige Rolle. Wissen und Können wecken in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen Neugier und Interesse. Ab August 2020 bietet der Ostschweizer kirchlich-theologische Ausbildungsverbund (OKTAV) eine berufsbegleitende Ausbildung zur Fachlehrperson Religion für Primar- und Oberstufe an. Die Ausbildung qualifiziert neben der Schule auch für die ausserschulische kirchliche Bildungsarbeit.

Pädagogisch und theologisch. Dozierende in der pädagogischen Ausbildung sind Dozentinnen der PHSG (Pädagogische Hochschule St. Gallen) und die Fachstellenleiterin Religionspädagogik in der Schule. Die Grundlage für die theologische Ausbildung bildet in Graubünden der Evangelische Theologiekurs (www.theologiekurs.ch).

OKTAV, die überkantonale Zusammenarbeit der reformierten Landeskirchen GR, SG, TG und AR/AI, gibt es seit 2014. OKTAV ist ein Ausbildungsverbund mit dem Ziel, die fachlichen und personellen Kräfte für eine qualitativ gute Ausbildung zur Fachlehrperson Religion zu bündeln.

Zeitlicher Rahmen:

  • Für die Ausbildung auf Primarstufe müssen in drei Kursjahren jeweils alle 16 Kurstage besucht werden (insgesamt 48 Kurstage).
  • Für die Ausbildung auf Primar- und Oberstufe müssen die 48 Kurstage für Primarstufe und insgesamt 8 Kurstage für Oberstufe (insgesamt 56 Kurstage) besucht werden.
  • Für die Ausbildung auf Oberstufe müssen 21 Kurstage besucht werden (8 Kurstage Oberstufe und 9 Tage im Rahmen von Einführungs- und Vertiefungstagen während der Ausbildung).

Inhalte der pädagogischen Ausbildung:

  • Lernen und Entwicklung: Lernen und Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen
  • Erziehungsbilder/Erziehungsstile: pädagogische Hauptströmungen, aktuelle Erziehungsbilder
  • Religionspädagogik: Geschichte und aktuelle Ansätze, Konzepte und Methoden
  • Wahrnehmungspsychologie: Beobachtung und Interpretation im Unterricht, Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Ganzheitliches Fördern und Beurteilen: Motivation und Interesse am Unterricht fördern
  • Gestaltung von Lernprozessen: Unterricht kompetenzorientiert gestalten
  • Lernressourcen: Medien schülergerecht einsetzen
  • Inklusive Bildung: Umgang mit Heterogenität
  • Kommunikation: grundlegende Konzepte zur Gesprächsführung und Konfliktlösung
  • Klassenführung: führen, motivieren, leiten
  • Gruppen und ihre Dynamik: Grundlagen sozialer Gruppenarbeit
  • Präsenz und Persönlichkeit: Persönlichkeitsentwicklung, liturgische Kompetenz

Für die Anmeldung zur Ausbildung Fachlehrperson Religion müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Abschlusszeugnis Sekundarschule und Diplom beruflicher Abschluss oder Abschlusszeugnis Mittelschule
  • Motivationsschreiben
  • Referenz einer Kirchgemeinde (wenn möglich)
  • Strafregisterauszug

Weiterbildung Fachlehrperson Religion

Ob lebenslanges Lernen oder Neugier auf Unbekanntes, die Motivation für den Besuch einer Weiterbildung im Bereich Religionspädagogik kann verschieden sein. Neben neuem Fachwissen bringen Weiterbildungen auch einen Austausch mit Berufskolleginnen und -kollegen. Im Bereich Religionspädagogik stehen Weiterbildungen zum Religionsunterricht an der Schule, zu ausserschulischer Bildungsarbeit und zur Persönlichkeitsbildung im Vordergrund. Weiterbildungsangebote aus den Fachstellen Gemeindeentwicklung können ebenfalls für die berufliche Weiterentwicklung genutzt werden. Weiterbildungen sollen Anregungen für die Alltagspraxis bringen und den Blick für Neues und für positive Unterrichtsentwicklung schaffen.

Beratung für Ressortbeauftragte

Das Vorstandsmitglied mit Ressort Religionsunterricht muss anspruchsvolle Aufgaben erfüllen. Dazu gehört die Begleitung der Mitarbeitenden im Religionsunterricht in Form von Unterrichtsbesuchen bis hin zur Mitarbeiterführung in Unterrichtsteams. Diese Erwartungen neben Beruf und Familie erfüllen zu können, bleibt eine grosse Herausforderung. Bei Fragen und Anliegen zu Organisation, Durchführung und Aufsicht des Religionsunterrichts bietet die Fachstelle Religionspädagogik in der Schule Unterstützung. Ebenso können Beratungen zum Inhalt des Religionsunterrichts (z. B. Lehrplan Religion) in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Qualitätssicherung des Religionsunterrichts nehmen Ressortbeauftragte in der Kirchgemeinde eine zentrale Position ein. Daher werden Verantwortliche gerne zu Weiterbildungen in den Bereichen Religionsunterricht und Personalführung eingeladen.

Im Reglement für die Organisation des Unterrichtswesens (KGS 240 Art. 2 und 3) wird die Aufgabe der Kirchgemeinde bezüglich Organisation des Religionsunterrichts an der Schule erläutert.

Aufgaben als Ressortbeauftragte:

  • Personalplanung und -führung. Zur Aufsicht über den Religionsunterricht im organisatorischen Bereich gehört die Personalplanung für das kommende Schuljahr, die Verteilung der Pensen auf die Mitarbeitenden und die Kontaktpflege zur Schulleitung der entsprechenden Schule. Die Anstellung und Entlöhnung der Fachlehrpersonen Religion obliegt dem Gesamtvorstand der Kirchgemeinde. Muster für Arbeitsverträge können bei der Verwaltung der Landeskirche bezogen werden. Die Personalführung im inhaltlichen Bereich beinhaltet die Einsicht in die Planungshefte am Ende des Schuljahres und die Durchführung von Schulbesuchen. Für die Dokumentation der Schulbesuche stellt die Fachstelle Religionspädagogik eine Mustervorlage zur Verfügung.
  • Weiterbildung Mitarbeitende im Religionsunterricht. Der regelmässige Besuch von Weiterbildungen im Bereich Religionsunterricht fördert die professionelle Unterrichtsentwicklung. Daher sollten Ressortbeauftragte im Standortgespräch eine Weiterbildungsplanung ansprechen. Als Weiterbildung können Angebote der Landeskirche mit Bezug zu Religionsunterricht gewählt werden.
  • Qualitätssicherung. Eine professionelle Aus- und Weiterbildung der Fachlehrpersonen Religion ist das wichtigste Mittel, um die Qualität im Religionsunterricht an der Schule zu sichern. Als weitere Formen der Qualitätssicherung organisiert die Fachstelle die Arbeitskreise „Wertschätzung im Bildungsort Schule und Kirche“. Diese finden im Raum Chur/Davos und Engadin statt und bieten eine Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Anregungen für den konkreten Unterricht.
  • Umgang mit Konflikten. Wenn es Konflikte im Rahmen des Religionsunterrichts an der Schule gibt, können sich Ressortbeauftragte an die Fachstelle Religionspädagogik in Funktion einer Vermittlungsstelle wenden. Regelmässige Gespräche mit den Mitarbeitenden im Religionsunterricht können zu einem konstruktiven Umgang mit Konflikten beitragen.
  • Elternarbeit. Transparente Kommunikation und Information fördern eine gute Zusammenarbeit zwischen Religionslehrpersonen und Eltern, aber auch zwischen Kirchenvorstand und Eltern bezüglich Religionsunterricht. Daher ist es auch für Ressortbeauftragte Religion wichtig, den Kontakt mit den Eltern zu pflegen. Mögliche Formen von Elternarbeit sind Briefe (Infoschreiben, Einladungen zu Beginn des Schuljahres), Elternabende (zusammen mit Fachlehrpersonen Religion) und die Teilnahme an Veranstaltungen.

Hofmann, Rechte und Pflichten in der Schule
Info Noten und Stundentafel 1+1

Kirchliche Mediothek

Die Kirchliche Mediothek Graubünden wird von der Evangelisch-reformierten und der Katholischen Landeskirche Graubünden gemeinsam getragen. Als Kompetenzzentrum im Bereich Medien ist sie die Anlaufstelle für verschiedene Medien und Materialien und bietet fachliche Auskunft für die kirchliche Bildungsarbeit in und ausserhalb der Schule.
Die Kirchliche Mediothek ist mehr als eine Bibliothek. Das Team verfügt über Fachkenntnisse und Praxiserfahrung im schulischen Unterricht und berät kompetent zu aktuellen Fragestellungen im Bereich Religionsunterricht und Konfirmationsarbeit.

Angebote. Die Kirchliche Mediothek ist eine Fach- und Verleihstelle der katholischen und der reformierten Landeskirche des Kantons Graubünden.

  • Sie führt Fachliteratur und Nonbooks für die Bereiche Religionsunterricht, Katechese, Lebenskunde, kirchliche Jugendarbeit, kirchliche Erwachsenenbildung und Liturgie.
  • Sie bietet einen Verleih- und Beratungsdienst an.
  • Sie arbeitet in Projekten zur Herstellung von Unterrichtsmitteln mit.
  • Sie bietet in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen an.
  • Sie arbeitet mit anderen Fachstellen und Bibliotheken zusammen.

Medienvisionierung. Zusammen mit Relimedia, Fachstelle Zürich, bietet die Mediothek im Herbst eine Medienvisionierung an. Neue Medien werden für den Einsatz in Unterricht und Bildungsarbeit vorgestellt. Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche können kostenlos vom Medienangebot von Relimedia profitieren. Aktuell sind Downloadstreams von Filmen möglich. Eine Anmeldung beim Portal von Relimedia ist dazu erforderlich.

Wünsche und Anfragen. Das Team der Mediothek nimmt Wünsche und Anfragen zu Medien und Material gerne entgegen. Pro Jahr steht ein Budget für Neuanschaffungen zur Verfügung. Anregungen aus der Praxis sind sehr willkommen.

Organisation. Das Departement „Landeskirchliche Werke“ der Verwaltungskommission der Katholischen Landeskirche und das Departement „Bildung“ des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Landeskirche bilden zusammen die oberste Instanz der Mediothek. Die Leitung des Katechetischen Zentrums, katholisch, und die Leitung der Fachstelle Religionspädagogik in der Schule, evangelisch, sind die vorgesetzte Stelle der Mediothek. Zuständig für das operative Geschäft ist der Betriebsrat, in dem die Fachstellen der beiden Landeskirchen sowie die Leitung der Mediothek vertreten sind.

Finanzierung. Die beiden Landeskirchen tragen die Betriebs- und Lohnkosten für die Mediothek je zur Hälfte. Die Stellenleitung erstellt zuhanden der vorgesetzten Stelle und der beiden Departemente jährlich bis Ende August ein Budget für das kommende Jahr.

Kirchliche Mediothek Graubünden
Relimedia
RPI virtuell

Ökumenische Zusammenarbeit

Ein gemeinsames Auftreten beider Konfessionen der Schule gegenüber ist wichtig, um die Stellung des Religionsunterrichts an der Schule zu sichern. Die Modellvereinbarung bietet Regelungsvorschläge, die je nach Ort individuell übernommen oder angepasst werden können:

Modellvereinbarung, Begleitbrief
Modellvereinbarung, Begleitbrief (i)

Modellvereinbarung, Vorlage
Modellvereinbarung, Vorlage (i)

KINDER UND FAMILIEN

Kinder sind ein Schatz der Gemeinde. Sie bereichern sie durch ihr Dasein, durch ihre Natürlichkeit, ihre Fragen, durch ihre Neugier, ihr Anteilnehmen und ihr Vertrauen. Sie sind von Anfang an einzubeziehen in den Gemeindeaufbau. Kinder eignen sich Religion auf ihre eigene Weise an, nämlich im Spiel. Durch eine Kultur des Suchens, Fragens und Unterwegsseins wird der Glaube lebendig. Kinder benötigen aber auch Impulse von aussen. Feiern mit andern Familien oder Kindern sind wertvolle Möglichkeiten, um Erfahrungen zu sammeln.

Kindgerechte Angebote in der Gemeinde

Durch kindgerechte Angebote kann die Kirche die Jüngsten in den christlichen Glauben einführen und sie in religiösen Fragen fördern. Kirchliche Veranstaltungen dienen dazu, dass sich die Kinder in der Kirche zuhause fühlen.

Mögliche Angebote sind:

  • Fiire mit de Chliine
  • Kinderkirche /Sonntagschule/Kindergottesdienst
  • Eltern-Kind-Singen
  • Familiengottesdienste/Gottesdienste für Gross und Klein
  • Jungschar
  • Religionsunterricht

Literatur für Eltern und Mitarbeitende
Literatur Generationenarbeit
Literatur Kinderbibeln

fiiremitdechliine.ch
kindundkirche.ch
farbenspiel.familiy
kaleidoskop.ch
generationenwelten.ch

Angebote der Fachstellen

Die Fachstellen fördern die Arbeit mit Kindern durch Aus- und Weiterbildungsangebote, durch Beratung und Begleitung von Projekten:

  • „Basisausbildung für die Arbeit mit Kindern": Grundausbildung für Freiwillige, die fortlaufend in den Kantonalkirchen der Deutschschweiz angeboten wird
  • Weiterbildungskurse zu verschiedenen Bereichen der kirchlichen Arbeit mit Kindern
  • Für gemeindliche und regionale Teams und Interessensgruppen können Kurse auf Wunsch vor Ort durchgeführt werden
  • Beratung und Begleitung von Kirchgemeinden

Elternbildung

Kinder sind kleine Philosophen. Sie fordern die Erwachsenen mit Fragen nach dem Sinn des Lebens und dem Hinterfragen von scheinbar Selbstverständlichem heraus. Ihre Fragen warten auf Antworten: Wer bin ich? Was wird aus mir? Muss ich sterben? Warum müssen Menschen sterben? Warum glauben Menschen an Gott?

Viele Eltern fühlen sich unsicher, wenn es um die christliche Erziehung ihrer Kinder geht. Sie suchen im Rahmen der religiösen und weltanschaulichen Erziehung nach Hilfestellungen. Die Elternbriefe (Wegzeichen) begleiten die Familien in den ersten Lebensjahren. Glauben leben – glauben lernen – das können Kinder und Erwachsene gemeinsam zuhause, in der Kirche, mit Gleichaltrigen.

Die Fachstelle Gemeindeentwicklung bietet Kirchgemeinden Unterstützung in der Elternarbeit. Sie organisiert Kurse zur christlichen Erziehung und gibt Tipps für die Suche nach Literatur.

Links:
farbenspiel.family

KONFIRMATIONSARBEIT

Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden ist bereichernd, spannend und vielseitig. Wenn dies nicht zutrifft, hilft ein Austausch oder eine Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden. Zentraler Bestandteil der Konfirmationsarbeit ist das Konflager, Projekte gehören vielerorts ebenfalls zum Programm. Die Fachstelle bietet Ideen und buchbare Lektionen an.

Pfefferstern

Pfefferstern ist eine Angebots- und Kommunikationsplattform und bietet folgende Funktionen:

Ausschreiben von Programmen, Lagern, Kursen, Unterrichtseinheiten

  • intern / Netzwerk (z. B. Nachbargemeinden) / öffentlich
  • vielseitige Zielgruppen definierbar
  • mit oder ohne „Credits“ (Konf-Punkte)

Kommunikation

  • Serienbrief als PDF oder in Word direkt aus der Anwendung
  • individuelle Briefvorlagen
  • Serienbriefe/-mails an verschiedene Zielgruppen (inkl. Eltern)
  • WhatsApp-Nachrichten direkt aus der Anwendung

Kontaktverwaltung

  • eigene Projekte für weitere Gemeinden bereitstellen und buchen von auswärtigen Angeboten
  • Credit-System für Wahl- und Pflichtprogramme

Social-Media

  • Blog
  • Verlinken von Programmen mit Facebook

Gut zu wissen. Die Nutzung bedarf einer Lizenz, diese wird durch die Projektleitung Pfefferstern vergeben: 071 227 05 64 / info@pfefferstern.info. Die Administratoren können Inhalt, Dokumente zum Download und Zielgruppe (auch über die eigene Kirchgemeinde hinaus) selber definieren. Grundsätzlich sind die Angebote nur für die gewählte Zielgruppe nach einem Login ersichtlich. Dies bedeutet, dass sich Gruppenmitglieder registrieren müssen. Eine Registration setzt bei Minderjährigen den Einbezug der Eltern voraus. Die Angebote können aber auch öffentlich, also für alle sichtbar, gemacht werden. Derzeit sind rund 14 Kirchgemeinden und Pastorationen aus Graubünden mit ihren Angeboten und Projekten online. Als Support stehen Tutorials online zur Verfügung und werden laufend ergänzt. Helfen diese nicht weiter, werden Fragen via Mail oder Telefon beantwortet. „Pfefferstern" ist ein Projekt der Evangelisch-reformierten Landeskirche St. Gallen, welches durch die Bündner Kirche mitfinanziert wurde.

JUGENDARBEIT

Jugendtreffs, Jugendkaffees, Ausflüge, Lager, Einsätze und Projekte – vielseitiger kann ein Arbeitsbereich kaum sein. Wo Angebote zusammen mit Jugendlichen entwickelt werden, stösst Jugendarbeit auf Interesse und deckt Bedürfnisse von jungen Menschen ab. Ausbildung, Motivation, Rückmeldung und Beziehungspflege sind wichtig.

Ausbildung zur Jungleiterin und zum Jungleiter

Die Jungleiter-/Jungleiterinnenausbildung ist ein Kursangebot für Jugendliche, die sich als Jungleiterinnen und Jungleiter in Kirchgemeinden engagieren möchten. Die Mitarbeit kann vielfältig sein, zum Beispiel Kleinkindergottesdienst, Wochenende für Teenager, Konfirmandenlager etc. Bisher fanden die Kurse unter dem Namen PACE statt. Das Konzept wird derzeit angepasst und ausgebaut.

Kirchgemeinden können einen Kurs buchen und als Themenblock im Konf-Jahr einplanen. Danach bieten sie den Jugendlichen an, die erworbenen Fähigkeiten bei Gemeindeanlässen einzusetzen. Bei welchen Gelegenheiten dies geschehen kann, klärt die Kursleitung zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinde im Voraus ab. Das Kursprogramm wird entsprechend angepasst.

Einzelne Jugendliche können einen Kurs im kantonalen Bildungsangebot besuchen.

Ziele

  • Freude am Mitwirken fördern
  • Mut und Fähigkeit aufbauen, um anzupacken
  • Bewusstsein von Chancen und Grenzen bilden
  • Nachwuchs fördern

Inhalte

  • Rollenwechsel von der Teilnahme zur Mitarbeit bewusst wahrnehmen
  • erste Erfahrungen durch Rollenspiele machen und auswerten
  • die eigene Motivation klären und stärken
  • „Ich im Team“ - Chancen und Grenzen aufzeigen
  • sich als Teil eines grösseren Ganzen sehen - Kennenlernen der Institution
  • für Verantwortung und Vorbildfunktion sensibilisieren

Mögliche Schwerpunkte

  • Kleinkinder-Gottesdienste
  • Sonntagsschule
  • Kinderlager
  • Jugendtreff
  • Konfirmandenlager

Engagement der Kirchgemeinde

  • Interesse an jungen Mitarbeitenden
  • Möglichkeiten zur Mitarbeit bieten und Betreuung der jungen Mitarbeitenden
  • Bereitstellen von Lokal, Getränken und bei Bedarf Zwischenverpflegung
  • Präsentation der eigenen Institution (Kirchgemeinde, Stiftung, Verein, Mitgestaltungsmöglichkeiten…)
  • Teilnahme mit einer interessierten Vertretung

Organisatorisches

  • Eine gute Lernumgebung bietet eine Gruppengrösse ab mindestens acht Personen. Bei mehr als 20 Personen wird eine Teilung der Gruppe geprüft.
  • Ein Kurs ist auf drei Halbtage konzipiert, zum Beispiel Freitagabend und Samstag (Vor- und Nachmittag).
  • Die Teilnahme einer Vertretung der Kirchgemeinde wird dringend gewünscht. Damit sind der Informations- und Wissenstransfer und auch die Überführung in eine künftige Mitarbeit gewährleistet.

Es werden pro Person pauschal CHF 50.- in Rechnung gestellt.

Gewinn

  • Heranwachsende junge Menschen sind nahe am Puls der nächsten Generation. Dieser Kontakt ist eine grosse Chance für die Kirchgemeinde.
  • Menschen, denen Verantwortung übertragen und Vertrauen entgegengebracht wird, engagieren sich und inspirieren das Gemeindeleben.

Flyer PACE

ERWACHSENENBILDUNG

Die reformierte Kirche geht vom „Priestertum aller Gläubigen“, also aller getauften Mitglieder, aus. Sie ist von ihrer Entstehungsgeschichte her eine „erwachsenenbildnerische Kirche“, die stets auf Mündigkeit und Eigenverantwortung im religiös-ethischen Bereich gesetzt hat.
 

  • KGS 100 Art. 2 Abs. 2 (lernende und bildende Gemeinde)
  • KGS 100 Art. 6 Abs. 2 (Bildung als Grundauftrag der Kirchgemeinde)

Erwachsenenarbeit in der Kirche geschieht im Zeichen lebenslangen Lernens und richtet sich an alle Altersstufen, von jungen Erwachsenen bis zu Seniorinnen und Senioren.

Gelebte Erwachsenenbildung besteht nicht nur aus eigens dafür entwickelten Bildungsangeboten. Sie ermöglicht in der Kirchgemeinde auch Begegnungen zwischen Menschen verschiedener religiöser Herkunft. Der persönliche Kontakt untereinander ist eines der Hauptmerkmale kirchlicher Erwachsenenbildung.

Erwachsenenbildung in der Kirchgemeinde oder Region

Erwachsenenbildung kann in den Räumlichkeiten des Kirchgemeindehauses oder privat (Hauskriese) stattfinden. Thematisch befassen sich kirchliche Erwachsenengruppen mit dem christlichen Glauben in seinen verschiedenen Facetten. Veranstaltungen zur Erwachsenenbildung können vom Pfarramt verantwortet werden, aber auch unter der Leitung von anderen interessierten und fähigen Personen stehen. Für das Gemeindeleben ist es wichtig, dass sich Erwachsenengruppen als Teil der Gesamtgemeinde verstehen. Der Kontakt zum Pfarramt, beziehungsweise zum Kirchgemeindevorstand ist selbstverständlich.

Angebote der Erwachsenenbildung in der Kirchgemeinde sind zum Beispiel:

  • Gesprächszyklen zur Bibel, zu Spiritualität und Glaubenspraxis, mit Blick auf Fragen unserer Zeit
  • Kurse zu Fragen im Lebenskreis, insbesondere bei Übergängen, zum Beispiel „Letzte Hilfe Kurs“
  • Vorträge zu aktuellen gesellschaftlichen Problemen

Heutzutage kann das persönliche Treffen mit neuen Mitteln ergänzt werden, zum Beispiel auf der eigenen Website durch

  • kurze thematische Videobotschaften;
  • Downloads von Vorträgen mit Links zu weiterführenden Plattformen;
  • Publikation von Bildungsveranstaltungen in anderen Kirchgemeinden, in der Region oder im Kanton;
  • Links zu Erwachsenenbildungsangeboten (Plusbildung, Fokus Theologie, Evangelischer Theologiekurs Graubünden).

Die Fachstelle Gemeindeentwicklung steht den Kirchgemeinden beratend zur Seite.

 

Evangelischer Theologiekurs Graubünden

Wer theologisch denkt, fragt nach dem Warum und Woher christlicher Überzeugungen und stellt Fragen ans Leben. Der Theologiekurs nimmt diese in landeskirchlicher Offenheit auf.

Der Theologiekurs bildet angehende Laienprediger/-innen, Fachlehrpersonen Religion und Sozialdiakoninnen und -diakone in den geforderten theologischen Grundlagen aus. Anderen kirchlichen Mitarbeitenden, denen die theologischen Grundlagen in ihren Berufskompetenzen fehlen, können diese im Theologiekurs erwerben. Lehrpersonen des Faches Religionskunde und Ethik finden im Theologiekurs eine wertvolle Weiterbildung. Kirchgemeindevorstände erhalten theologische Grundlagen, die es ihnen erleichtern, die Perspektiven des Pfarramtes zu verstehen und gemeinsam die Kirchgemeinde zu leiten.

Der Kurs steht allen Interessierten für ihre persönliche Weiterbildung offen. Willkommen sind Mitglieder einer evangelischen, katholischen oder einer freien Gemeinde, aber auch Menschen anderer Religionen und Atheisten.

Schweizweit. Der Theologiekurs wird schweizweit angeboten und liegt in der Verantwortung von Fokus Theologie sowie den Kantonalkirchen. Ein Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Teilnahme. Zudem werden im Theologiekurs Graubünden Modulzertifikate ausgestellt.

theologiekurs-graubuenden.ch

Überkantonale Angebote der Erwachsenenbildung

Überkantonale Angebote der Erwachsenenbildung bringen Themen in die Kirchgemeinde oder unterstützen bei der Suche nach Referentinnen und Referenten.

  • Fokus Theologie - Erwachsenenbildung der reformierten Kirchen Schweiz. Die Projektstelle wird von allen deutschschweizer reformierten Kirchen getragen. Ihr Auftrag ist, Erwachsenenbildung auf kantonalkirchlicher Ebene und in den Kirchgemeinden zu fördern und mit aufbereiteten Materialien zu unterstützen. Fokus Theologie stellt den Kirchgemeinden Materialien und Kurskonzepte zur Verfügung. Die Projektstelle berät und begleitet die Kirchgemeinden in allen Fragen der Erwachsenenbildung. Will eine Kirchgemeinde ein eigenes Thema mit Erwachsenen vertiefen, findet sie Unterstützung bei Fokus Theologie. Auf Anfrage gestaltet Fokus Theologie Pilotprojekte in der Kirchgemeinde.
    Die Materialien sind so konzipiert, dass sie in der Gemeinde genutzt werden können. Bewusst werden Input-Referate durch andere Aneignungsmethoden ersetzt, sodass sich die Teilnehmenden alle Erkenntnisse selbst erarbeiten können. Das benötigte Material steht zur Verfügung.
    Alle Kursangebote, die Fokus Theologie im eigenen Programm anbietet, sind Pilotkurse. Sie dienen der Praxiserprobung für die Umsetzung in der Gemeinde und bieten eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Theologie und Bibel. Zudem ermöglichen sie den Kursleitenden der Kirchgemeinden eigene Leitungserfahrungen zu sammeln, bevor ein Angebot in der Gemeinde geplant ist.
  • plusbildung – Ökumenische Bildungslandschaft Schweiz. Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden ist Mitglied der Dachorganisation von Bildungshäusern, Fachstellen und Organisationen aus dem katholischen, evangelisch-reformierten und ökumenischen Umfeld. Verbindendes Element ist die kirchlich verantwortete und christlich begründete Bildungsarbeit für Erwachsene. Die Stärkung ihres Stellenwerts in Kirche und Gesellschaft gehört zu den wesentlichen Zielen des Dachverbandes. Plusbildung fördert die Erwachsenenbildung, indem sie mit ihrer Website eine übersichtliche Publikationsplattform für die Bildungsangebote des ökumenischen Netzwerks bietet.

fokustheologie.ch
plusbildung.ch

GEMEINDEENTWICKLUNG

Kirchgemeinden sind ständig in Bewegung. Sie werden beeinflusst durch Veränderungen im Umfeld oder durch personelle Wechsel. Wenn im vorliegenden Beitrag von "Gemeindeentwicklung" gesprochen wird, ist damit ein aktiver und zielorientierter Prozess gemeint. Die reformierten Kirchen verstehen die gezielte Entwicklung von Kirchgemeinden als Umsetzung des reformatorischen Grundsatzes „ecclesia semper reformanda“, wonach Kirche ohnehin eine sich beständig erneuernde Organisation ist.

Handwerk und Erfahrung. Gemeindeentwicklung ist ein Zusammenspiel von „Handwerk“ (anwenden von Fachkenntnissen und Methoden aus der Organisationsentwicklung) und der Lebensweltexpertise der Personen vor Ort (Kenntnisse der Menschen, der Strukturen, der Bedürfnisse und der Kultur vor Ort). Es darf dabei immer auch mit dem nicht planbaren Wirken Gottes gerechnet werden.

GRUNDLAGEN FÜR GEMEINDEENTWICKLUNG IN DER KIRCHE

Die Grundlage für Gemeindeentwicklung ist der Auftrag, der in der Verfassung und in den Kirchgemeindeordnungen beschrieben ist.

KGS 100 Art. 1 und 2 (Grundlegung und Auftrag)

Art. 1
1 Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden ist die Gemeinschaft aller Personen, die einer ihrer Kirchgemeinden angehören.
2 Sie gründet auf Gott und auf dem Evangelium von Jesus Christus mit seiner befreienden und wegweisenden Kraft. Sie ging aus der Reformation hervor und erneuert sich stets aus dem lebendigen Dialog mit dem Wort Gottes in der Bibel und mit der Gesellschaft.

Art. 2
1 Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden trägt die biblische Botschaft in unsere Zeit. Sie geht auf Anliegen und Fragen der Menschen ein und begleitet sie bei der Suche nach Sinn und Orientierung.
2 Sie verwirklicht diesen Auftrag als betende, feiernde, lernende und bildende, seelsorgliche, diakonische, missionarische und prophetische Gemeinde. Namentlich feiert sie Gottesdienste und die beiden Sakramente Taufe und Abendmahl. Sie ist solidarisch mit allen Menschen, die benachteiligt sind und Leid erfahren. Sie setzt sich ein für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
3 Sie sorgt dafür, dass die Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten, Gesundheit, Sprache, Kultur oder Lebensform – ihre Gaben und Erfahrungen ins kirchliche Leben einbringen können

Die Verfassung und die Kirchgemeindeordnung geben vor, was der Auftrag der Kirchgemeinde ist. Wie eine Gemeinde das vor Ort umsetzt, muss laufend den lokalen oder regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten angepasst werden. Biblisch mit dem Gleichnis vom vierfachen Ackerfeld ausgedrückt: Die Kirchgemeindemitglieder und insbesondere der Kirchenvorstand, das Pfarramt und die weiteren Mitarbeitenden sollen sich darum bemühen, dass gesät wird und die Saat möglichst gute Bedingungen zum Wachsen hat.

Die Bündner Landeskirche hat mit GemeindeBilden ein eigenes Modell für die Gemeindeentwicklung erarbeitet. Dieses liefert theoretische Grundlagen und praktische Instrumente für Neuerungen (zum Beispiel die Weiterentwicklung eines Seniorenangebotes) oder umfassende Gemeindeentwicklungsprozesse. Die Mappe GemeindeBilden steht in jeder Kirchgemeinde zur Verfügung. Wenn nicht, kann sie bei der Landeskirche bezogen werden. Bei Bedarf bietet die Fachstelle Gemeindeentwicklung entsprechende Schulungen und Begleitungen an.

GemeindeBilden, Modell
GemeindeBilden, Materialien 
GemeindeBilden, Karten
GemeindeBilden, Handlungsfelder

 

AUSLÖSER FÜR GEMEINDEENTWICKLUNGSPROZESSE

Gemeindeentwicklungsprozesse können durch Veränderungen im Umfeld ausgelöst werden. Zum Beispiel durch folgende Situationen:

  • Auf dem Gebiet der Kirchgemeinde ist ein neues Quartier gebaut worden, in das viele Familien mit kleinen Kindern eingezogen sind, die der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde angehören.
  • Nach personellen Wechseln im Kirchgemeindevorstand und im Pfarramt taucht die Frage auf, wo die neu zusammengesetzte Gemeindeleitung zukünftig die Schwerpunkte in der Gemeindearbeit setzen möchte.
  • Die Fusion von zwei Kirchgemeinden ist in Planung. Die Kirchgemeindemitglieder beider Kirchgemeinden möchten wissen, welche Angebote zukünftig noch stattfinden und wie das Pfarrhaus genutzt wird, das nach der Fusion nicht mehr als Pfarrwohnung genutzt wird.
  • Die Ansprüche an die möglichst individuelle Gestaltung von Taufen nehmen zu, gleichzeitig wird festgestellt, dass die regelmässigen Kirchenbesucher/-innen bei Taufgottesdiensten fernbleiben.
  • Die Anzahl der Jugendlichen, die sich nicht konfirmieren lässt, steigt von Jahr zu Jahr.
  • Die Kirche muss in den nächsten Jahren renoviert werden. Die Wunschliste für die zukünftige Nutzung der renovierten Kirche reicht vom Bandprobenraum im Kirchenzimmer über die Möglichkeit für Ausstellungen und Trainings von roundabout im flexibel einrichtbaren Kirchenraum bis zum Einbau einer neuen Orgel für Kirchenkonzerte.

BEDINGUNGEN FÜRS GELINGEN

Eine Grundvoraussetzung, damit Gemeindeentwicklungsprozesse gute Chancen haben, ist die ernsthafte Absicht der Gemeindeleitung (Vorstand und Pfarramt), sich mit den Kirchgemeindemitgliedern auf einen (oft auch längeren und intensiven) Weg einzulassen. Zudem sind folgende Bedingungen für einen gelingenden Gemeindeentwicklungsprozess förderlich:

  • Bedarf zur Veränderung. Es braucht einen gewissen Leidensdruck und die gemeinsame Einsicht, dass Veränderungen notwendig sind.
  • Bereitschaft zur Veränderung. Nur wissen, dass sich etwas ändern sollte, reicht nicht – es braucht auch die Bereitschaft dazu und den Mut, sich von Vertrautem zu verabschieden.
  • Befähigung zur Veränderung. Veränderungen erfordern verschiedene Fähigkeiten und Kenntnisse. Zum Beispiel die Fähigkeit, ein Projekt zu entwickeln und durchzuführen, oder die Fähigkeit, mit neuen Methoden und Techniken zu arbeiten. Die Beteiligten können sich diese Fähigkeiten selbst aneignen oder externe Fachpersonen beiziehen.

Gemeindeentwicklung braucht Zeit. Über Strukturen, organisatorische Abläufe oder den Einsatz von finanziellen Mitteln kann ein Kirchenvorstand oder eine Kirchgemeindeversammlung relativ rasch entscheiden und diese Entscheide dann auch umsetzen. Ganz anders ist das bei Gemeindeentwicklungsprozessen die Veränderungen bei den Werten oder bei der Kultur erfordern. Sie müssen zusammen mit den Betroffenen entwickelt und eingeübt werden.

SYSTEMISCHER ANSATZ UND METHODEN

Professionelle Organisationsentwicklung (und damit auch Gemeindeentwicklung) orientiert sich am systemischen Ansatz. Das bedeutet in der Praxis, dass es bei einer Organisationsentwicklung keine Standardprobleme gibt, die mit Standardlösungen behoben werden können. Die Entwicklung beginnt mit einem gründlichen Blick auf das ganze System, das für einen Gemeindeentwicklungsprozess ausgewählt wurde (zum Beispiel die Erwachsenenbildung oder das ganze Angebot der Kirchgemeinde). Die Analyse und auch das Erarbeiten des zukünftigen Weges geschehen gemeinsam mit verschiedenen Beteiligten. Beim systemischen Ansatz werden verschiedene Ebenen und deren Wechselwirkungen betrachtet und dann bei Bedarf verändert. Solche Ebenen sind zum Beispiel die Identität und der Kernauftrag, die Kultur (Menschen mit ihren Fähigkeiten, Werten und ihrer Kommunikation), die Ordnung (Strukturen, Prozesse, Funktionen), die Ressourcen (Räume, Finanzen, Infrastruktur) oder das Umfeld.

Methode. Gemeindeentwicklung versucht, Betroffene zu möglichst aktiven Beteiligten zu machen. Deshalb arbeitet Gemeindeentwicklung mit partizipativen Methoden. Dazu gehören:

  • Grossgruppenmethoden wir World Café, Open Space oder Zukunftskonferenzen;
  • Analysemethoden wie Interviews, Begehungen, Fragebogen, Sinus-Milieu-Studien;
  • die Entwicklung von Leitbildern und Visionen;
  • das Priorisieren und Zusammenfassen von Analyseresultaten.

GEMEINDEENTWICKLUNG IST AUCH PERSONALENTWICKLUNG

Eine Kirchgemeinde, die sich in einem Gemeindeentwicklungsprozess neue Ziele setzt und Veränderungen plant, benötigt für die Umsetzung das passende Personal. Dieses muss die Ziele mittragen und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Eine passende Rekrutierung, bzw. Weiterbildung und Schulung ist unumgänglich. Erfolgreiche Gemeindeentwicklung immer auch Personalentwicklung.

ANGEBOT DER FACHSTELLEN

Die Mitarbeitenden der Fachstelle Gemeindeentwicklung unterstützen Gemeindeentwicklungsprozesse durch:

  • Bildung (öffentliche Kurse, spezifische und massgeschneiderte Schulungen vor Ort);
  • Beratung und Begleitung (beim Design, bei der Durchführung und Auswertung von Gemeindeentwicklungsprozessen) vor Ort oder via Telefon, Videokonferenz, E-Mail;
  • Moderation von Anlässen im Zusammenhang mit Gemeindeentwicklungsprozessen;
  • Know-How durch schweizerische Vernetzung;
  • Vermittlung von Fachpersonen.