MEILENSTEINE

KIRCHE NEU DENKEN

Auch in Zukunft will die Evangelisch-reformierte Kirche sich für Menschen einsetzen und öffentliches Leben mitgestalten. Dazu benötigt sie zeitgemässe Grundlagen.

Am 10. Juni 2018 haben die evangelischen Bündner Stimmberechtigten die neue Verfassung deutlich angenommen, seit dem 1. Januar 2019 ist sie in Kraft. Die Leitplanken für die künftige Weiterentwicklung sind damit festgelegt.

Die Umsetzung wird voraussichtlich fünf bis acht Jahre dauern. 14 Gesetzgebungsprojekte sind zu durchlaufen, sechs davon sind von besonderer Bedeutung: Sie regeln die Bildung von Kirchenregionen, die Anstellungsbedingungen, die Zulassung zum Pfarramt, die Zuteilung von Pfarrstellen, den Finanzausgleich sowie die Rahmenbedingungen für Aufbau und Leben der Kirchgemeinden.

WIE SICH EINBRINGEN?

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