MOBBING, BELÄSTIGUNG, ÜBERGRIFF?
Informationen für Betroffene
Haben Sie in unserer Kirche an Veranstaltungen oder in Begegnungen eine Grenzverletzung erfahren, müssen Sie diese nicht hinnehmen. Sie haben folgende Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
1. Mit einer Vertrauensperson sprechen
Die Vertrauenspersonen stehen Ihnen für Gespräche und Beratung zur Verfügung. Die Gespräche sind vertraulich und für Sie kostenlos. Die Vertrauenspersonen stehen unter Schweigepflicht und geben ohne Ihr schriftliches Einverständnis keine Informationen an andere weiter. Es stehen landeskirchliche und externe Vertrauenspersonen zur Verfügung:
- intern (Landeskirche):
Eva Anderegg, Pfarrerin und Klinikseelsorgerin, 058 225 21 66, eva.anderegg(at)gr-ref.ch
Robert Naefgen-Neubert, Pfarrer, 081 250 11 10, robert.naefgen-neubert(at)gr-ref.ch - extern (MOVIS):
Marina Cadonau, 081 353 48 00, marina.cadonau(at)movis.ch
Mathias Kuster, 071 220 99 12, mathias.kuster(at)movis.ch
Margrit Weiss, 091 924 91 50, margrit.weiss(at)movis.ch (für Beratungen in Italienisch) - Die Verantwortlichen in den Kirchgemeinden können zudem Beratung und Unterstützung durch die Kerngruppe Persönlichkeitsschutz in Anspruch nehmen (081 252 99 19 / kerngruppe@gr-ref.ch).
2. Grenzverletzung melden
Eine vorgefallene Grenzverletzung können Sie bei den Verantwortlichen in den Kirchgemeinden oder der Landeskirche melden. Die zuständige Person nimmt Ihre Meldung oder Beschwerde entgegen und dokumentiert sie. Sie hat je nach Sachverhalt eine Interventionspflicht und muss die Umstände abklären oder durch eine geeignete Fachperson abklären lassen. Sie kann Ihnen deshalb keine absolute Vertraulichkeit zusichern.
- Das für den Ort zuständige Kirchgemeindepräsidium finden unter gr-ref.ch/service-kontakte/gemeinde-finden
- Auf landeskirchliche Ebene ist dafür der Kirchenrat zuständig: gr-ref.ch/landeskirche/organisation/kirchenrat
3. Rechtliche Schritte prüfen
Je nach Art und Ausmass einer Grenzverletzung kann diese zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Lassen Sie sich durch die Vertrauenspersonen oder durch die Opferhilfe Graubünden beraten, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist und welche Fristen im konkreten Fall gelten.
Grenzverletzungen (Verletzungen der persönlichen Integrität) liegen vor, wenn die Grenzen eines andern Menschen nicht respektiert, sondern willentlich und bewusst überschritten werden. Sie richten auf die eine oder andere Weise bei der betroffenen Person Schaden an. Solche Übergriffe sind vielgestaltig und erfolgen in unterschiedlichsten Situationen. Beispiele dafür sind: Diskriminierung, Mobbing, Anwendung oder Androhung von Gewalt, Übergriffigkeit in geistlichen Belangen, Sexuelle Belästigung. In der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden werden solche Grenzverletzungen nicht toleriert.
Merkblatt (deutsch)
Merkblatt (italienisch)
Merkblatt (r_sursilvan)
Merkblatt (r_vallader)