7.1.2019

Interview mit Kirchenrat Frank Schuler

Am 1. Januar 2019 trat die neue Verfassung in Kraft. Woran merke ich als Kirchenmitglied, dass sich etwas geändert hat?
Ein normales Kirchenmitglied wird vorerst nichts merken. Anders ist das bei den Behördenmitgliedern, bei Kirchgemeindevorständen und Pfarrpersonen. Sie werden sich zu überlegen haben, wie die regionale Zusammenarbeit künftig funktionieren soll und mit wem.

40 Jahre seit der letzten Verfassung, 10 Jahre Vorarbeit für die neue Verfassung – wie lange wird die Umsetzung dauern?
Der Kirchenrat hat überprüft, was gemacht werden muss. Das wird relativ viel sein, was bedeutet, dass die Umsetzung doch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich rechne mit fünf bis maximal zehn Jahren. Alle Anpassungen müssen in die Vernehmlassung durch Kirchenregionen und Synode, danach werden sie im Evangelischen Grossen Rat behandelt. Das ist zwar aufwändig, doch es garantiert, dass Anliegen breit aufgenommen werden können. Zeit braucht die Umsetzung nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Synode nur einmal im Jahr trifft.

Die Verordnungen, die auf der alten Verfassung beruhen, bleiben vorerst in Kraft?
Die bleiben in Kraft. Nur diejenigen Bestimmungen in der neuen Verfassung, die inhaltlich sofort umsetzbar sind, gelten generell ab 1. Januar 2019.

Zum Beispiel?
Zum Beispiel die Zusammensetzung der Rekurskommission, für die neu Stellvertretende zu wählen sind. Aber auch die Zuständigkeiten von Kirchgemeindevorstand, Kirchenrat, Synode und Dekanat gelten ab 1. Januar 2019. So liegt der Entscheid über die Zulassung zum Bündner Pfarrdienst derzeit beim Kirchenrat. Neu wird das Dekanat dafür zuständig sein, eventuell mit juristischer Unterstützung. Oder ein anderes Beispiel: Bei Problemen in einer Kirchgemeinde sind neu die Kolloquien zuständig, auch wenn das Gesetz dazu noch nicht erlassen ist.

Gibt’s Dinge, die noch nicht ab 1. Januar 2019 gelten?
Die Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip bei der Mitgliedschaft zum Beispiel. Diese werden erst möglich sein, wenn auch die gesetzliche Regelung dazu geschaffen ist. Der Kirchenrat wird dafür sorgen, dass dies bald geschieht, denn wir wissen, dass viele Erwartungen an diese Neuregelung geknüpft sind.

Gibt’s weitere Umsetzungen, die prioritär behandelt werden?
Im Personalrecht fehlt derzeit eine einheitliche Lösung. Diese soll im Zusammenhang der Neuregelung der Besoldung gefunden werden. Das neue Personalgesetz wird dem Referendum unterliegen. Das heisst: Während bisher ein solches Gesetz vom Evangelischen Grossen Rat allein verabschiedet worden wäre, kann neu eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter oder Kirchenregionen verlangen, dass darüber abgestimmt wird. Auch Fragen im Zusammenhang mit Aufgabe und Leben der Kirchgemeinde werden prioritär behandelt, ebenso die Frage nach den Kirchenregionen. Die Verfassung gibt in dieser Sache einen engen Zeitraum vor: ein Jahr für die Aufteilung der Kirchenregionen (es gilt zu klären, wer wie und mit wem zusammenarbeitet), ein weiteres Jahr für die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen. Das Budget 2019 ermöglicht die Unterstützung der Kirchenregionen, indem zusätzliche Aufwände zumindest teilweise entschädigt werden. Ich gehe davon aus, dass sich dabei manches verändern wird.

Das ist deutlich mehr als eine Umbenennung von «Kolloquium» zu «Kirchenregion»?
Definitiv. Die Kirchenregion ist etwas ganz anderes. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt, dass es eine andere Bezeichnung gibt. Kirchenregionen sind nicht mehr primär Vernehmlassungsorgane der Landeskirche, sondern sie sind der Ort, wo regionale Aufgaben mit den Kirchgemeinden definiert, geplant und durchgeführt werden.

Stichwort «gemeinsame Gemeindeleitung»?
Das ist jetzt prominent und neu in der Verfassung, obwohl es von der Sache her nicht grundsätzlich neu ist. Ausbildung, Behördenbildung und Beratung durch die Fachstellen sollen bei der Umsetzung helfen. Die gemeinsame Gemeindeleitung funktioniert noch längst nicht überall. Sie muss immer wieder neu verankert werden, wenn ein Vorstand oder ein Mitarbeiterteam neu zusammengesetzt wird. Mit dem Grundsatz der gemeinsamen Gemeindeleitung unterscheidet sich die Kirche klar von der Wirtschaft und der Politik. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten das verstehen, dass sie sich beispielsweise in Workshops mit diesem Thema auseinandersetzen und sehen, wie das funktionieren kann.

Die Verfassung will primär kirchliches Leben fördern. Worin liegt deren grösste Stärke?
Die Verfassung macht deutlich, wie breit kirchliches Leben sein kann. Sie macht bewusst, dass ein solches nicht auf Religionsunterricht, Konfirmationsarbeit, Kasualien und Gottesdienst beschränkt ist. Die Verfassung macht sich stark für ein breites Angebot. In zweiter Priorität wird der Finanzausgleich neu geregelt werden. Derzeit funktioniert der Finanzausgleich so, dass er das Defizit von finanzabhängigen Gemeinden deckt. Dies setzt aber unter Umständen Fehlanreize. Neu könnten finanzabhängigen Gemeinden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, welche diese so einsetzen, wie sie das brauchen. Sie können selbst bestimmen, wieviel sie davon in Gottesdienste investieren, denn blühendes kirchliches Leben misst sich nicht an der Anzahl Gottesdienste, selbst dann nicht, wenn die Kirche voll ist. Es braucht ein breiteres Angebot.

Kirche muss sich immer wieder die Frage stellen, was sie denn sonst noch tun könnte?
Ja, Kirche ist nicht Selbstzweck. Sie ist eine gesellschaftliche Organisation. Kirche soll sichtbar sein, sich für Menschen einsetzen. Das gehört zu ihrem Auftrag – sowohl der Landeskirche wie auch der Kirchgemeinden. Die Herausforderung besteht darin, die Ideen des Christentums in die postmoderne Gesellschaft zu übersetzen und sich dafür einzusetzen.

Mit der neuen Verfassung hat die Bündner Kirche ihr Selbstbewusstsein definiert. Von christlicher Gemeinschaft ist die Rede, vom Evangelium von Jesus Christus und vom Mittelweg zwischen Erneuerung und dem Treubleiben gegenüber den christlichen Grundlagen.
Nicht alles, was alt ist, ist auch bewährt, und Dinge nur darum neu zu machen, damit sie neu sind, ist auch kein Weg. Für mich ist die kritische Auseinandersetzung wichtig: Was ist gut, was soll weiterentwickelt werden, wo braucht es Neues? Die Gesellschaft verändert sich. Wichtig ist es, sich zu hinterfragen, ob das, was wir machen, auch ins neue Umfeld passt, oder ob man etwas besser machen könnte. Vor 30 Jahren hat noch niemand vom Internet geredet. Heute ist es eines der wichtigsten Informationsquellen. Es braucht das kritische Hinterfragen, es braucht das Zusammenspiel von Erneuerung und Tradition.

Als Jurist haben Sie die kantonale Verfassung mitgeprägt. Wo orten Sie mögliche Stolpersteine für die Umsetzung der neuen Verfassung in der Bündner Kirche?
Auch nach der jetzigen Verfassung sind die Kirchgemeinden Zentrum des kirchlichen Lebens. Wenn Vorstände und Pfarrpersonen weitermachen wie bisher, dann ändert sich nichts. In Graubünden gibt es ein ausgeprägtes Bewusstsein für Gemeindeautonomie. Das ist grundsätzlich eine Stärke, setzt aber voraus, dass die Gemeinden ihre Verantwortung tatsächlich wahrnehmen.

Gibt es gewisse Ängste, die den Umsetzungsprozess ausbremsen könnten?
Jeder Veränderungsprozess löst Ängste aus. Die einen sehen vor allem, was sie verlieren, andere sehen die Chancen. Und klar, wenn zu viele Leute zu viele Gefahren sehen, dann bremst das. Unterstützung, Information und Weiterbildung können solche Ängste aber nehmen.

Wo sehen Sie die grösste Chance?
Sie liegt im Anstoss zur Erneuerung. Ähnlich, wie das auch bei der Umlagerung vom Religionsunterricht zu Gemeindebilden geschieht. Das erzeugt Aufbruchstimmung. Die Suche nach Potenzial und der Wille, dieses weiterzuentwickeln. Und natürlich hängt auch hier viel von motivierten Behörden, Mitarbeitenden und Freiwilligen ab.

Das alles ist ein enormer Aufwand. Haben Sie nie daran gezweifelt, ob sich das lohnt?
Wir haben jetzt schon enorm viel Zeit und Geld in die neue Verfassung investiert. Das Ergebnis darf sich sehen lassen. Von daher wäre es sehr schade, bei der Umsetzung zu sparen.

Oder auf halbem Wege stehen zu bleiben…
Richtig. Viel Detailarbeit steht an, was mit Zusatzaufwand verbunden ist. Es ist wie bei einer Fusion: Nachdem sie angenommen worden ist, beginnt die Arbeit erst recht. Gemeinden müssen zusammengeführt werden, ein kirchliches Leben muss neu entstehen. Aber es ist auch ein spannender Prozess. Ähnlich bei der Verfassungsrevision: Wir haben die Grundstruktur gemacht. Jetzt müssen wir auf landeskirchlicher Ebene noch an der Gesetzgebung arbeiten. Aber das Lebendige, das daraus entstehen soll, wird in den Kirchgemeinden geschaffen.

Sie begleiten den Verfassungsprozess schon seit sechs Jahren. Haben Sie in dieser Zeit neue Seiten der Bündner Kirche entdeckt? Zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Leuten, die sich beteiligt haben?
Ich habe viel gelernt, aber nicht nur durch die Verfassungsrevision. Ich habe erlebt, wie vielfältig die Bündner Kirche ist. Auch, wie oft es von Personen abhängt, ob etwas gelingt – oder eben nicht.

Wenn Sie der Bündner Kirche einen Wunsch mit auf den Weg geben könnten, welcher wäre das?
Dass wir mit der neuen Verfassung versuchen, etwas aus den Möglichkeiten zu machen, auch mit einer gewissen Lust am Experiment. Etwas zu versuchen, ob es Erfolg hat oder nicht. Wenn’s gelingt, ist es gut. Sonst muss man halt wieder Neues probieren. Wir haben Raum, wir haben Möglichkeiten. Es liegt an uns, etwas daraus zu machen.

Frank Schuler, besten Dank für das Gespräch.

Stefan Hügli

Verfassung
Costituzione
Constituziun

 

"Noch lange nicht fertig" - Kirchenrat Frank Schuler, Architekt der neuen Kirchenverfassung.