Landeskirchliches Steuer- und Beitragsgesetz
Der Evangelische Grosse Rat erlässt ein Gesetz über die Kirchensteuern und landeskirchliche Beiträge (Landeskirchliches Steuer- und Beitragsgesetz, LK-StBG):
- gestützt auf Art. 37 Ziff. 2 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden
- nach Einsicht in die Botschaft des Evangelischen Kirchenrates vom 14. März 2024
Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Datum der Veröffentlichung: 10. Juni 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2024
Stefan Hügli
Kommunikation