2.7.2024

Vernehmlassung und Wahlen

Die Synode hat den Entwurf für ein neues Kirchgemeindegesetz diskutiert. Und sie hat gewählt.

Mehr Spielraum für Gemeinden, damit sie künftigen Veränderungen begegnen und am Puls der Zeit bleiben können: Das ist das Ziel des Kirchgemeindegesetzes, das sich zurzeit in der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden in Vernehmlassung befindet. Die Synode hat den Entwurf des Kirchenrats diskutiert. Es ist das umfangreichste Gesetz im Rahmen der Umsetzung der neuen Kirchenverfassung. Insgesamt 106 Artikel definieren Auftrag und Aufgabenbereiche der Kirchgemeinden, deren Organisation, Finanzhaushalt, Zusammenarbeit und Aufsicht. Das Gesetz wolle ein vielfältiges Gemeindeleben ermöglichen und sichern, so Kirchenrat Dr. Frank Schuler.

Trotz sinkender Mitgliederzahlen soll daran festgehalten werden, dass einer Kirchgemeinde pro 700 oder 800 Mitglieder ein Vollzeitpfarrstelle zusteht. In der Synode diskutiert wurde etwa, wer in Zukunft den Religionsunterricht erteilen soll. Die Synode empfahl, diesen eng ans Pfarramt zu binden – als Teil von dessen Kerngeschäft. Zudem solle der Religionsunterricht von der Stellenbemessung entkoppelt sein, was insbesondere kleinen Gemeinden mehr Planungssicherheit verschafft, unabhängig von den Entwicklungen an der Schule. Diskutiert wurden auch Detailfragen rund um Gottesdienst und Kasualien, beispielsweise, ob eine Taufe immer oder nur in der Regel im Gottesdienst stattfinden solle. Die Synodalen schlossen sich, wie in vielen anderen Fragen, dem Vorschlag des Kirchenrats an und sprachen sich für Letzteres aus.

In der Synode unbestritten war, dass jedes Mitglied zur Kirchgemeinde des Wohnorts gehört. In Zukunft soll es allerdings Ausnahmen geben. Behördenmitglieder etwa, die in eine andere Gemeinde ziehen, sollen weiterhin für die angestammte Kirchgemeinde tätig sein dürfen – eine Frage, die in Vergangenheit zu Konflikten geführt hat. Auch Zweitheimische, also Menschen, die in einer Bündner Gemeinde eine Zweitwohnung besitzen, sollen neu Mitglied der örtlichen Kirchgemeinde sein können. Ebenso sollen Personen nach dem Wegzug aus einer Gemeinde auf Wunsch ihre Mitgliedschaft in der angestammten Gemeinde behalten können. In der Schlussabstimmung sprachen sich die Synodalen einstimmig für den angepassten Entwurf aus. Dieser geht nun zurück an den Kirchenrat. Voraussichtlich im November wird der Evangelische Grosse Rat die Vorlage beraten und verabschieden.

Wahlen: Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen des Kirchenrats bestätigte die Synode Pfr. Jens Köhre und Pfr. Christoph Zingg in ihrem Amt. Damit steht die Zusammensetzung des Kirchenrats für die Jahre 2025 bis 2028 bis auf einen vorerst vakant bleibenden Sitz fest. Dekan Thomas Müller-Weigl gehört von Amtes wegen dem Kirchenrat an. Bereits vom Evangelischen Grossen Rat neu als Kirchenrätin gewählt ist Dr. Raphaela Holliger (Sils i. D.), ebenfalls im Amt bestätigt sind Kirchenratspräsidentin Erika Cahenzli (Untervaz) und Hanspeter Wildi (Fanas). Als Synodalpredigerin 2025 wurde Pfrn. Ivana Bendik gewählt, die Synodalproposition wird Pfrn. Maria Schneebeli (Pontresina) zum Thema "Viele fürchten Verzückung" halten.

Die nächste Synode wird vom 26. bis 30. Juni 2025 in Seewis stattfinden.

Stefan Hügli
Kommunikation

Bildeindrücke von der Synode (65 MB)
Fotos: Stefan Hügli


Bild: Diskussionen, Berichte, Wahlen - und immer wieder Gesang: Die Synode in der Kirche von Samedan.