Kirchgemeindegesetz
Der Evangelische Grosse Rat erlässt ein Kirchgemeindegesetz (KGG):
- gestützt auf Art. 37 Abs. 1 Ziff. 2 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden
- nach Einsicht in die Botschaft des Evangelischen Kirchenrates vom 21. August 2024
Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Datum der Veröffentlichung: 23. Dezember 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 24. März 2025
Stefan Hügli
Kommunikation