10.9.2021, aktualisiert am 17.9. und 22.11.2021

Was neu zu beachten ist

Ab Montag, 13. September gelten neue Corona-Massnahmen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben. Eine wesentliche Neuerung ist die Ausdehnung der Zertifikatspflicht. Sie gilt bis voraussichtlich 24. Januar auch für religiöse Feiern mit mehr als 50 Personen. Die Taskforce Corona des Kirchenrats hat die Gemeindeleitungen über die Neuerungen informiert.

Bei Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht müssen alle Personen über 16 Jahre ein Zertifikat vorweisen. Die Prüfung der Zertifikate erfolgt mit der Covid-Check-App, es muss dazu ein gültiger Personalausweis vorliegen. Weitere Hinweise zum Prüfen der Zertifikate gibt die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) im Dokument „Schutzkonzept für die Durchführung von Gottesdiensten in Innenräumen mit Zertifikatserfordernis“.

Entscheid im Voraus. Die Taskforce weist darauf hin, dass Gemeindeleitungen im Voraus zu entscheiden haben, nach welchen Regeln eine religiöse Feier durchgeführt wird. Besondere Sorgfalt empfiehlt sie bei Abdankungen und Trauungen. Hier gelte abzuwägen, welche Variante die passendste Durchführung erlaubt - am einfachsten mit entsprechendem Hinweis in der Todesanzeige:

  • Im Innenbereich ohne Zertifikatspflicht: es gilt eine Beschränkung auf 50 Personen;
  • im Innenbereich mit Zertikfikatspflicht: es können zwar mehr als 50 Personen teilnehmen, jedoch keine Personen ohne Zertifikat;
  • im Aussenbereich ohne Zertifikatspflicht: es kann eine weitaus grössere Anzahl von Personen teilnehmen, aber eben draussen.

Kirchgemeindeversammlungen unterliegen keiner Beschränkung der Personenzahl. Sie gelten als "unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften".

Informationen der Taskforce im Detail
Medienmitteilung Bundesrat vom 8.9.2021
Medienmitteilung Kanton vom 22.11.2021

Stefan Hügli
Kommunikation

Aktuelle Fassung der Covid-19-Verordnung besondere Lage

Bundesamt für Gesundheit (BAG):
Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage
FAQ zur Ausweitung der Zertifikatspflicht
FAQ zur Prüfung der Covid-Zertifikate

Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS):
Schutzkonzept für Gottesdienste im Innenbereich ohne Zertifikatserfordnernis (bis max. 50 Teilnehmende)
Schutzkonzept für Gottesdienste im Innenbereich mit Zertifikatserfordernis