17.2.2022
Neue Normalität in Sicht?
Die Taskforce Corona des Kirchenrats hat die Gemeindeleitungen über die weitgehende Aufhebung der Corona-Massnahmen informiert. Der Entscheid des Bundesrats vom 16. Februar eröffnet auch für das kirchliche Leben neue Möglichkeiten. Die Taskforce mahnt jedoch zur Vorsicht. Die neue Freiheit bedeute nicht das Ende der Gefährdung durch Covid-19.
Mit Blick auf das kirchliche Leben gilt ab 17. Februar:
- Veranstaltungen sind ohne Masken möglich. Weiterhin obligatorisch sind Masken für Besuchende in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen.
- Die Zertifikatspflicht und die Beschränkung der Personenzahl bei Veranstaltungen sind aufgehoben.
- Konsumation bei Veranstaltungen (Mittagstisch, Seniorennachmittag etc.) ist möglich. Es gelten dieselben Regeln wie für Restaurants.
- Proben und Auftritte von Chören sind uneingeschränkt möglich.
- Religionsunterricht: Die Schule entscheidet darüber, ob Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden müssen.
Normalisierung? Die Lockerung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Normalität. Wer sich auf Ostern freut, darf zuversichtlich sein, dass die geplanten Gottesdienste und Veranstaltungen ohne Einschränkungen stattfinden werden. Zum letzten Mal war dies vor drei Jahren der Fall.
Stefan Hügli
Kommunikation
Website des Bundesamtes für Gesundheit:
Massnahmen und Verordnungen
Medienmitteilung vom 16. Februar 2022