21. Januar 2022
Nur kleine Anpassungen
Die Taskforce Corona des Kirchenrats hat die Gemeindeleitenden über die neuesten Änderungen der Corona-Bestimmungen orientiert. Dreierlei ist neu. Erstens: Die Zertifikatspflicht gilt bis Ende März. Zweitens: die Home-Office-Pflicht gilt bis Ende Februar. Drittens: Die Kontaktdaten müssen neu nicht mehr erhoben werden.
Erleichterung für Chöre. Gemäss Schutzkonzept für Gottesdienste (mit Zertifikat) der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz dürfen Chöre neu ohne Gesichtsmaske auftreten. Sie müssen dabei die 2G+-Regel befolgen. Für das Publikum bzw. die Gottesdienstbesuchenden gilt die 2G-Regel.
Zur Erinnerung: "2G" meint: Sie sind geimpft oder genesen; "2G+" meint: Sie sind geimpft oder genesen und können zusätzlich ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen.
Übersicht: was ab 25. Januar 2022 gilt
Stefan Hügli
Kommunikation
Website des Bundesamtes für Gesundheit:
Erläuterungen zur Covid‑19‑Verordnung besondere Lage und mehr
Covid‑19‑Verordnung besondere Lage (19. Januar 2022)
Covid-19-Verordnung besondere Lage (19. Januar 2022, PDF)
Website des Kantons Graubünden zu Corona:
Übersicht über sämtliche Bereiche
Übersicht über die einzuhaltenden Massnahmen
EKS, Schutzkonzepte für Gottesdienste:
In Innenräumen ohne "Zertifikatserfordernis"
In Innenräumen mit "Zertifikatserfordernis"