FÜR DIE RICHTIGEN LEUTE VOR ORT

Pfarrpersonen sind Teil der Gemeindeleitung und Schlüsselpersonen in Kirchgemeinden. Die Bündner Kirche achtet auf deren Ausbildung und prüft sorgfältig, wer das Recht erhält, ins Pfarramt gewählt zu werden. Sie regelt die Bedingungen für Quereinsteiger/-innen und Pfarrpersonen aus anderen Landeskirchen und Ländern und legt fest, welche Tätigkeiten zwingend durch Pfarrpersonen erledigt werden müssen.

Darum geht es: Voraussetzungen / Erwartungen / Qualitätssicherung

Erlassen am 2. Juni 2021 vom Evangelischen Grossen Rat.
Gesetz über die Zulassung zum pfarramtlichen Dienst

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Botschaft des Kirchenrats (2021-03-11)