19.1.2024 / aktualisiert am 2.4.2024

Mehr Spielraum für die Gemeinden

Online-Präsentation

Am Mittwoch, 17. Januar 2024 hat der Kirchenrat über den Entwurf eines neuen Kirchgemeindegesetzes orientiert. Die Onlineveranstaltung zeigte auf, wie den Veränderungen in Kirche und Gesellschaft Rechnung getragen werden soll. 

Dies sind einige Neuerungen: 

  • Nicht nur durch Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung sollen Menschen durch ihr Leben begleitet werden. Segensfeiern zu verschiedenen Anlässen sollen den geistlichen Bedürfnissen der Einzelnen besser gerecht werden.
  • Behördenmitglieder können nach einem Wegzug aus der Kirchgemeinde weiterhin in ihrer Funktion tätig sein.
  • Zweitheimischen werden eine (beschränkte) Mitgliedschaft und ein Mitwirken in der Kirchgemeinde ermöglicht.
  • Die Unterrichtspflicht für Pfarrpersonen wird auf den Konfirmationsunterricht beschränkt.
  • Die Grundlagen für die Stellendotation für pfarramtliche und weitere Aufgaben werden neu im Gesetz verankert und vereinfacht.
  • Religionsunterricht und Verwaltungsaufgaben sind nicht mehr in der Pfarrstellendotation enthalten.

Erweiterte Vernehmlassung. Das zur Debatte stehende Kirchgemeindegesetz ist für die Ausgestaltung des kirchlichen Lebens von grosser Bedeutung. Anders als üblich hat der Kirchenrat deshalb auch die Kirchgemeinden zu einer Stellungnahme eingeladen – zusätzlich zu den Regionen. Vernehmlassungsantworten (z. B. Fragebogen) können bis am 15. April eingereicht werden. Im Juni wird die Synode sich mit dem Entwurf befassen und, zum Abschluss, im November der Evangelische Grosse Rat.

Es fanden diese Informationsveranstaltungen statt:

  • Donnerstag, 1. Februar 2024, 17.30 Uhr, in Zernez, Auditorium des Nationalparks
  • Montag, 5. Februar 2024, 17.45 Uhr, in Thusis, reformierte Kirche
  • Dienstag, 6. Februar 2024, 18.00 Uhr, in Landquart, reformiertes Kirchgemeindehaus (Saal)

Kirchgemeindegesetz, Entwurf (pdf) 
Fragebogen (pdf)  
Online-Präsentation

Stefan Hügli
Kommunikation


Bild: Öffentlich, aber flexibler im Hinblick auf den Durchführungsort: Das schlägt der Vernehmlassungsentwurf für das Feiern der Gottesdienste vor. Im Bild: Familiengottesdienst an der Langen Nacht der Kirchen in Trin. Foto: Caroline Stäger