30. Juni 2021

Singen weiterhin mit Maske

Die Taskforce Corona des Kirchenrats hat Pfarrämter und Präsidien über die seit 26. Juni gültigen Neuerungen informiert. Sie verweist dabei auf die totalrevidierte Covid-19-Verordnung des Bundes und die dazugehörigen Erläuterungen. Eine Synopse sorgt für Übersicht und erleichtert durch Hervorhebung wichtiger Textpassagen den Entscheidungsträgern in den Gemeinden die Arbeit.

In Kirchen ("öffentlich zugängliche Bereiche von Einrichtungen und Betrieben") ist das Tragen von Schutzmasken nach wie vor obligatorisch. Auch das Singen in Gottesdiensten ist nur mit Maske erlaubt. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind auftretende Personen, sie müssen "für bestimmte Handlungen" keine Maske tragen (vgl. Art. 6 und Erläuterungen). Schutzkonzepte sind weiterhin erforderlich. Kontaktdaten braucht es, wenn weder Masken getragen noch der erforderliche Abstand eingehalten werden kann.

Gottesdienste. Für sämtliche kirchliche Anlässe gelten die Bestimmungen für Veranstaltungen. Gottesdienste bzw. religiöse Feiern werden in der aktuellen Covid-19-Verordnung nicht mehr speziell aufgeführt.

Veranstaltungen. Zu unterscheiden sind Veranstaltungen ohne Zugangsbeschränkung" (Art. 14 der Verordnung) und Veranstaltungen, bei denen nur Personen mit einem Covid-19-Zertifikat teilnehmen (Art. 15). Die bisherige Unterscheidung zwischen professionellen, nichtprofessionellen und jugendlichen Akteuren fällt weg. Aufgehoben sind auch die besonderen Regeln für Chöre. Veranstaltungen, bei denen gegessen oder getrunken wird (z. B. Mittagstisch oder Kirchenkaffee) sind möglich, in Innenräumen allerdings nur sitzend. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Kinder- und Jugendarbeit, Lager. Auf der Website des Kantons Graubünden ist zusammengestellt, was gilt.

Stefan Hügli
Kommunikation

Totalrevidierte Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23./26. Juni 2021 (deutsch, italienisch)
Erläuterungen zur totalrevidierten Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23./26. Juni 2021

Synopse
Übersicht (2021-06-30)