20. Oktober 2020, aktualisiert am 22.10.

"Soziale und geistliche Seite des Lebens nicht ausblenden"

Die landeskirchliche Task-Force Corona hat in einem Schreiben an die Präsidien und Pfarrämter die Kirchgemeinden dazu ermutigt, geplante Veranstaltungen trotz erschwerter Bedingungen nicht einfach ausfallen zu lassen. Die Erfahrungen vom Frühjahr hätten deutlich gemacht, wie wichtig es sei, dass "die soziale und geistliche Seite des Lebens" nicht ausgeblendet oder gar verunmöglicht werde. Veranstaltungen könnten nach wie vor durchgeführt werden, sofern ein entsprechendes Schutzkonzept vorliege und eine dafür verantwortliche Person bezeichnet werde.

Auch Detailfragen kommen in dem Schreiben zur Sprache, beispielsweise zum Maskentragen beim Predigen. Eine Auskunft des kantonalen Führungsstabs räumt ein, dass das Tragen einer Maske beim Leiten eines Gottesdienstes "teilweise nicht möglich" sei. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht könne darum geltend gemacht werden - bei geeigneten Schutzvorkehrungen. Umfassende Empfehlungen gibt es im aktualisierten "Schutzkonzept für Gottesdienste" der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

Stefan Hügli
Kommunikation

FAQ neues Coronavirus
Covid-19-Verordnung (18. Oktober 2020)
Erläuterungen (18. Oktober 2020)
EKS, Schutzkonzept für Gottesdienste (19. Oktober 2020)