19.8.2022

"Kultur des Hinschauens"

Der Evangelische Kirchenrat hat ein Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität verabschiedet. Dieses stärkt die Prävention und definiert das Vorgehen und die Anlaufstellen für den Fall von Grenzverletzungen in der Landeskirche.

Das Ziel sei klar, es gehe um den Schutz der Mitarbeitenden und aller, die bei kirchlichen Aktivitäten mitmachten, sagte Kirchenratspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp anlässlich der Medienkonferenz vom 19. August in Chur. Kirchliche Tätigkeiten lebten von Beziehungen und respektvoller Nähe - im Jugendlager ebenso wie am Gemeindefest, am Krankenbett, im Unterricht oder im Seelsorgegespräch. Das sei Chance und Risiko zugleich, gab Cahenzli zu bedenken. Es könnten dabei Abhängigkeiten entstehen und bewusst oder unbewusst Grenzen überschritten werden.

Mit dem neuen Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität setze der Kirchenrat „ein starkes Zeichen“, so Cahenzli. Zur Anwendung kommen soll es sowohl in der Kantonalkirche wie auch in den Kirchgemeinden des Kantons. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Mobbing, sexuelle Übergriffe und Gewalt würden nicht akzeptiert, so Cahenzli. Sie sprach von einer „Kultur des Hinschauens“ und einem „sorgsamen Umgang mit Risikosituationen“. Sollte sich dennoch ein Vorfall ereignen oder ein Verdacht darauf entstehen, schreibt das Konzept vor, wie die Opfer zu schützen und zu begleiten sind. Wegleitend dabei ist der Bündner Standard, wie er vom Bündner Spital- und Heimverband entwickelt worden ist.

Die Sensibilisierung für grenzverletzendes Verhalten ist nicht neu für die Bündner Reformierten. Neu ist laut Kirchenrat und Pfarrer Christoph Zingg jedoch die Verbindlichkeit, die durch das Konzept geschaffen werde. Der „bestmögliche Schutz“ sei das oberste Ziel. Eine Hotline, externe und interne Vertrauenspersonen sowie neu geschaffene Strukturen sorgen dafür, dass allfällige Opfer sich jederzeit Beratung und Unterstützung holen können. Schulungen sorgen dafür, dass kirchliche Führungspersonen ihrer Fürsorgepflicht aktiv und gut beraten nachkommen. „Das Wissen, dass jedem Verdacht nachgegangen wird, trägt viel zu Sensibilisierung und zum Schutz bei“, so Zingg.

Einen Blick in die internen Abläufe gewährte Projektleiter und Sozialdiakon Johannes Kuoni. Bereits heute werde von Mitarbeitenden, die in der Seelsorge, der Jugendarbeit oder dem Unterricht tätig sind, ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt. Neu sollen Vorstände darin geschult werden, potentielle Risikosituationen zu erkennen und angemessenes Verhalten einzufordern. Kuoni präsentierte sechs „Handlungsbausteine“ zum Schutz der persönlichen Integrität: Wissensmanagement, Beteiligungsmanagement, Personalmanagement, Risikomanagement, Beschwerdemanagement, Krisenmanagement.

Mit externer Unterstützung. Bei der Konzeptentwicklung wurde die Landeskirche von der Firma MOVIS unterstützt. Diese Firma wird der Landeskirche auch in Zukunft externe Vertrauenspersonen zur Verfügung stellen. Zum Beispiel Claudia Christen Kühnis. „Wir hören vor allem gut zu“, sagte sie mit Blick auf allfällige Hilferufe. Aus langjähriger Erfahrung in verschiedenen Organisationen weiss sie, dass Erstgespräche über Integritätsverletzungen oft von vielen Emotionen begleitet sind. Was mit Vertrauenspersonen besprochen wird, bleibe vertraulich, so Christen. Unter Umständen sei Hilfe zur Selbsthilfe angezeigt. In anderen Fällen klärt sie Anrufende über rechtliche Belange auf, fordert, in Absprache der anrufenden Person, medizinische Unterstützung an oder hilft beim Einreichen einer formellen Beschwerde.

Stefan Hügli
Kommunikation

RTR Novitads vom 18.8.2022 
RSO Spirit vom 30.8.2022

Bild: Sie präsentierten das Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität vor den Medien: Projektleiter Johannes Kuoni, Kirchenratspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp, Kirchenrat Christoph Zingg und Claudia Christen Kühnis von der Firma MOVIS.