16. Oktober 2020

Maskenpflicht in Kirchen

Ab Samstag, den 17. Oktober gilt neu eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies hat die Regierung des Kantons Graubünden heute bekannt gegeben. Die Massnahme gilt explizit auch für Kirchen und religiöse Gemeinschaftsräume. Ziel sei es, weitergehende Einschränkungen zu vermeiden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen unter zwölf Jahren.

Die Taskforce der Landeskirche beobachtet die Lage und ist mit den kantonalen Behörden in Kontakt. Sie informiert, sobald sich wesentliche Änderungen ergeben.

Stefan Hügli
Kommunikation


Mitteilung im Wortlaut

Materialien
BAG, Plakate zum Download (d/r/i)

Weitere Informationen
Kanton Graubünden, Corona 
Bundesamt für Gesundheit, Corona 
Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, Corona