28. Mai 2020, aktualisiert am 5. Juni

Weitgehende Lockerungen

Aufatmen nach der Pressekonferenz des Bundesrates: Ab 6. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Damit dürfte das kirchliche Leben bald wieder in Schwung kommen. Nach wie vor gelten die bekannten Regeln.

In aller Kürze - das ist wieder möglich:

ab 28. Mai:

  • Gottesdienste, inkl. Abdankungen und Trauungen (vorerst mit gewissen Einschränkung, bitte Rahmenschutzkonzept Wiederaufnahme Gottesdienst beachten).

ab 6. Juni:

  • öffentliche Veranstaltungen bis 300 Personen (inkl. Kirchgemeindeversammlungen, Konzerte, etc.);
  • Ferienlager für Kinder und Jugendliche im Inland;
  • Reisen und Exkursionen im Inland;
  • Präsenzunterricht auch an Mittelschulen (inkl. Konfirmandenunterricht).

Massgebend im Zweifelsfall sind die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sowie die entsprechenden Erläuterungen in der aktuellsten Version.

Die Task Force dankt den Verantwortlichen in den Kirchgemeinden für die umsichtige Arbeit. Zu einzelnen Fragen können auch die FAQ's des Bundesamtes für Gesundheit weiterhelfen. Kontaktperson ist Kirchenratsaktuar Pfr. Peter Wydler.

Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, inkl. Erläuterungen
FAQ's des Bundesamts für Gesundheit
Rahmenschutzkonzept Wiederaufnahme der Gottesdienste