10.11.2018

Aus dem Kirchenrat

Kirchliche Stiftungen. Das staatliche Recht verlangt, dass alle kirchlichen Stiftungen bis Ende 2020 im Handelsregister eingetragen sind. Dafür zuständig ist der jeweilige Stiftungsrat. Unterbleibt der Eintrag, so verliert die Stiftung ihre Rechtspersönlichkeit und wird von Gesetzes wegen aufgelöst. Der Kirchenrat unterstützt die bestehenden kirchlichen Stiftungen auf deren Wunsch bei der Eintragung. Gemäss kantonalem Recht obliegt ihm die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen.

Personelles. Der Kirchenrat genehmigt folgende Wahlen: von Pfr. Simon Becker durch die Kirchgemeinde Haldenstein, von Pfr. Markus Schärer durch die Kirchgemeinde Bivio-Surses und von Pfrn. Manuela Noack durch die Kirchgemeinde Chur. Er genehmigt die Provisionsverträge der Kirchgemeinde Klosters/Serneus mit Pfrn. Simone Geyda und der Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret mit Pfrn. Astrid Fiehland van der Vegt.

Stefan Hügli
Kommunikation

Ohne Eintrag ins Handelsregister droht Auflösung: Kirchliche Stiftungen müssen handeln.