10.11.2022

Überlebenshilfe, Umwelt, Rechtspflege

Überlebenshilfe. Der Kirchenrat bestimmt die Augustkollekte 2023 für den Verein Überlebenshilfe Graubünden.

Umweltgerechtes Handeln. Der Kirchenrat stimmt einem Projektantrag zu, welcher für fachliche Unterstützung, Vernetzung und finanzielle Anreize sorgen soll. Er beauftragt Finanzverwalter Marcel Schädler mit der Projektleitung.

Rechtspflegegesetz. Der Kirchenrat setzt das Gesetz über die landeskirchliche Rechtspflege (KGS 710) auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Personelles. Der Kirchenrat wählt Cornelia Mainetti ins Team Kirchliches Leben mit Schwerpunkt Kirche im Tourismus. Stellenantritt ist am 1. November 2022.

Katastrophenhilfe. Der Kirchenrat bewilligt einen Beitrag von CHF 2000.- für Nothilfe in Nigeria, wo die Bevölkerung unter den Folgen von Überschwemmungen leidet. Das Geld wird für Nahrungsmittel, Decken, Zelte und Hygieneartikel sowie zum Wiederaufbau von zerstörter Infrastruktur verwendet. Projektpartnerin ist das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS).

Berufsethisches Handeln. Der Kirchenrat verabschiedet die Wegleitung für das berufsethische Handeln der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone und beschliesst die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2023.

Stefan Hügli
Kommunikation

 

Bild: Überlebenshilfe Graubünden am Hohenbühlweg 20 in Chur. Der Verein führt eine Notschlafstelle und eine Gassenküche, zudem bietet er eine Jobbörse und Begleitetes Wohnen. Mit der Augustkollekte 2023 können die reformierten Bündner Kirchgängerinnen und Kirchgänger diese wichtige Arbeit unterstützen.