10.3.2023

Syrien, Wegleitung, Rania

Nothilfe. Der Kirchenrat spricht einen Beitrag von CHF 3000.- für die Betroffenen des Erdbebens in Syrien. Ausbezahlt wird das Geld an das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS), welches in Nordsyrien seit Jahren präsent ist.

Wegleitung. Der Kirchenrat setzt die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Wegleitung für Kirchgemeindevorstände ein. Ihr gehören an: Sozialdiakon Johannes Kuoni (Leitung), Marianne Aguilera, Kirchenratspräsidentin Erika Cahenzli, Yvonne Menn (Benevol GR), Paul Urech, Pfr. Oliver Santschi.

Personelles. Der Kirchenrat genehmigt die Wahl von Pfr. Paolo Tognina durch die Kirchgemeinden Poschiavo und Brusio.

Radgenossenschaft. Der Kirchenrat spricht einen Beitrag von CHF 1000.- für die Aufwertung des jenischen Platzes Rania in Zillis.

Stellvertretungen. Der Kirchenrat revidiert die Zulassungsverordnung zum Pfarramt durch Ergänzung mit einem Art. 7a. Dieser regelt die Voraussetzungen für die Übernahme einer längeren Stellvertretung. Er ermöglicht es, mit Einwilligung des Dekanats einen Stellvertretungsvertrag für die Dauer von maximal einem Jahr (bisher ein halbes Jahr) abzuschliessen. 

Publikation. Der Kirchenrat unterstützt die Publikation „San Niclà, Kirche mit bewegter Vergangenheit“ mit einem Beitrag von CHF 500.-.

Stefan Hügli
Kommunikation
 

Bild: Nach dem Erdbeben vom 6. Februar: Das HEKS leistet Nothilfe in Aleppo, Hama und Latakia. Auch die Bündner Kirche beteiligt sich. Im Bild: Familie Baldjian in einer Notunterkunft in Aleppo.
Foto: HEKS