27. Juni 2020
Personelles und Ehe für alle
An ihrem zweiten Sitzungstag hat die Synode Pfr. Jens Köhre aus Andeer in den Kirchenrat gewählt und Kirchenrätin und Pfrn. Miriam Neubert in ihrem Amt bestätigt. Zusammen mit den durch den Evangelischen Grossen Rat (EGR) gewählten Ratsmitgliedern Eugen Caduff, Grossrätin Erika Cahenzli, Barbara Hirsbrunner und Dr. Frank Schuler, ist die Exekutive der Landeskirche für die Jahre 2021 bis 2024 gesetzt. Die Dekanin ist von Amtes wegen im Kirchenrat. Wer das Kirchenratspräsidium übernehmen wird, entscheidet der EGR in seiner Herbstsitzung.
Neue Synodale. Im Synodalgottesdienst von morgen Sonntag werden fünf Pfarrpersonen aufgenommen. Es sind dies: Andreas Anderfuhren (Seewis), Lia Rahel Anderfuhren (Seewis), Niklaus Friedrich (Scuol/Tarasp), Claudia Judith Gabriel-Schneider (Vaz/Obervaz) und Susanne Ortmann (Mesolcina/Calanca). Sie werden das Synodalversprechen ablegen und dieses mit Handschlag bestätigen. Danach werden sie ihre Namen in die Synodalmatrikel eintragen. Eine Aufnahme in die Synode ist Voraussetzung für eine ordentliche Anstellung als Pfarrperson in einer Bündner Gemeinde.
Ausführungen zur Ehe für alle. Mit Blick auf die Diskussion im Ständerat im Herbst zeigte Kirchenrätin Miriam Neubert Hintergründe zum Ja der Evangelischen Kirche Schweiz (EKS) in Sachen Ehe für alle auf. „Normen fühlen wir, wenn wir ihnen nicht mehr entsprechen“, sagte die Pfarrerin. Das Gefühl von Nichtpassen bzw. Nichtzugehörigkeit sei sehr schmerzhaft. Bei den Überlegungen zur Ehe für alle gehe es um Gleichberechtigung und Entkoppelung des Ehebegriffs vom Geschlecht. Neubert führte aus, weshalb die Begriffe „sex“, „gender“ und „desire“ zu unterscheiden seien und warum das unreflektierte Übernehmen biblischer Ehevorstellungen und Sexualethik zu kurz greift.
In der reformierten Bündner Kirche ist die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren seit 1994 ein Thema. Neubert zeigte auf, wie sich die Stellung der Bündner Kirche dazu entwickelte. Erste Diskussionen gab es an der Synode in Ardez, es folgten Berichte, eine Ethikkommission und dann die Anpassung der massgebenden Verordnung. Segenshandlungen für Menschen „in besonderen Lebenslagen“ sind in der Bündner Kirche seit 1997 möglich. Die Ehe für alle sei nun ein Test dafür, wie Kirche mit Vielfalt im Leben umgehe. "Auch im Zeitgeist ist Heiliggeistkraft möglich", sagte Neubert. In jedem Fall habe ethische Entscheidfindung mit Menschen zu reden - und nicht nur über sie.
Stefan Hügli
Kommunikation