15.3.2022

Dank für Engagement

Der Kirchenrat zeigte sich in seiner Sitzung vom 10. März erfreut darüber, dass verschiedene Bündner Kirchgemeinden und Regionen zugunsten von Flüchtlingen aus der Ukraine aktiv werden. Er dankt für das grosse Engagement und weist aufgrund von Anfragen auf folgende Punkte hin:

  • Unterbringung. Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist in der Schweiz grundsätzlich der Bund zuständig. Dieser hat die Vermittlung von geeignetem privatem Wohnraum der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) übertragen. Kirchgemeinden, die gewillt sind, Flüchtlinge aufzunehmen, können ihr Angebot über die Website der SFH registrieren. Bei leer stehenden Pfarrhäusern ist darauf hinzuweisen, dass im Falle eines Eigenbedarfs für die dort Einquartierten eine neue Lösung gesucht werden muss.
  • Begleitung. Der Kirchenrat empfiehlt, die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen geeigneten Freiwilligen zu übertragen. Die Aufgabe übersteigt die Kapazität eines Kirchgemeindevorstands, sie erfordert eine breite Abstützung und ein grosses Netzwerk vor Ort.    
  • Registrierung. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten auf Gesuch hin den Schutzstatus S. Dieser gewährt ihnen ein Aufenthaltsrecht, Sozialhilfe, und die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Auch die Versicherungsfragen sind mit der Registrierung geregelt. Anders verhält es sich, wenn Flüchtlinge sich nicht registrieren lassen. Sie gelten dann als Reisende und dürfen sich während 90 Tagen in der Schweiz aufhalten. Für Unterbringung, Verpflegung und weitere Kosten wie die Krankenversicherung haben sie selber aufzukommen.
  • Für Spenden empfiehlt der Kirchenrat das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) und das Ökumenische Forum für Glauben, Religion und Gesellschaft in Ost und West (G2W). Diese sind mit Partnern in der Ukraine, aber auch in den Nachbarländern Polen und Ungarn in Kontakt, um Unterstützung für die zahlreichen Flüchtlinge zu organisieren.

Für die Klärung von weiteren Fragen verweist der Kirchenrat auf die Website des Kantons Graubünden (gr.ch/ukraine) oder der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (fluechtlingshilfe.ch). Die landeskirchliche Fachstelle Migration und Weltweite Kirche hilft bei Fragen der Organisation, Koordination und Betreuung gerne weiter. Bei rechtlichen Fragen ist der Kirchenratsaktuar die richtige Adresse.

Kontakt Rita Gianelli, Migration und Weltweite Kirche
Kontakt Pfr. Peter Wydler, Kirchenratsaktuar

Stefan Hügli
Kommunikation

gr.ch/ukraine
fluechtlingshilfe.ch
Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (EKS)
Ökumenisches Forum für Glauben, Religion und Gesellschaft in Ost und West (G2W)

Aus Gemeinden und Regionen:
Kirchen helfen - Prättigau
Refurmo Oberengadin

Bild: Zeichnung von Ekaterina Pushina, 14. März 2022. Quelle: istock.com