28. Mai 2021

Schritte der Normalisierung

Am Montag, 31. Mai 2021, treten weitere Lockerungen der Coronamassnahmen in Kraft. Gottesdienste bis 100 Personen sind wieder möglich, draussen gar bis 300 Personen. Auch Chöre können wieder proben - mit Auflagen. Die Taskforce des Kirchenrats hat die Pfarrämter und Präsidien in einem Schreiben über die Neuerungen informiert. Und sie hat darauf hingewiesen, dass für die Lange Nacht der Kirchen noch die bisherigen Regeln zu beachten sind.

Die Neuerungen mit Blick auf kirchliche Anlässe, Veranstaltungen und Aktivitäten:

  • Publikumsveranstaltungen (z. B. Gottesdienste):
    drinnen maximal 100 Personen (bisher 50) bei Nutzung der Hälfte der Raumkapazität (bisher 1/3),
    draussen maximal 300 Personen (bisher 100).
    Mitwirkende wie Pfarrpersonen oder Organistinnen bzw. Organisten werden nicht mitgezählt. Es braucht Maske und Abstand, ein Schutzkonzept und die Kontaktdaten aller Anwesenden. Essen und Trinken sind bei Publikumsveranstaltungen auf Sitzplätzen erlaubt.
  • Chorproben mit bis zu 50 Personen sind mit Maske und Abstand wieder möglich. Wo keine Maske getragen werden kann, gelten besondere Regeln, siehe Schreiben der Taskforce. Chorkonzerte im Amateur- und Profibereich sind wieder zugelassen, allerdings nur im Freien.
  • Unterricht: Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wird per 31. Mai aufgehoben.
  • Lageraktivitäten: Siehe dazu die Informationen des Kantons Graubünden

Informationen über nächste Lockerungsschritte hat der Bundesrat auf den 23. Juni in Aussicht gestellt. 

Stefan Hügli
Kommunikation

Details:
Übersicht des Bundes über die Lockerungen
Covid-19-Verordnung
Erläuterung der Covid-19-Verordnung, Änderung vom 26. Mai 2021
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Informationen des Kantons Graubünden zu Lageraktivitäten