16. Januar 2020

Mehr Schutz für Homosexuelle

Der Kirchenrat unterstützt die Stellungnahme des Rats der Evangelischen Kirche Schweiz (EKS) zugunsten eine Ausweitung des Diskrimierungsverbots auf die sexuelle Orientierung. Eine gezielte Herabsetzung von Menschen aufgrund ihrer Sexualität verstosse gegen deren Würde als Geschöpfe Gottes.

Damit unterstützt der Rat die am 9. Februar zur Abstimmung kommende Vorlage von Bundesrat und Parlament. Sie sieht vor, dass bestraft wird, «wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert» (Art. 261bis StGB).

Schon heute kann sich strafrechtlich wehren, wer als Einzelperson aufgrund der sexuellen Orientierung verbal oder physisch angegriffen wird. Anders ist es, wenn jemand zum Hass gegen «die» Homosexuellen aufruft.

Stellungnahme des Rats EKS im Wortlaut