5.6.2019

Die Evangelischen Grossräte haben ein solides Jahresergebnis genehmigt. Und sie diskutierten, wie schnell die neue Verfassung umgesetzt werden soll.

Am meisten zu reden gaben in der Frühjahrssitzung des Evangelischen Grossen Rates in Chur unscheinbare Traktanden: die Wahl zweier Vorberatungskommissionen. Die eine sollte sich mit den in der neuen Verfassung vorgesehenen Kirchenregionen befassen, die andere mit einem landeskirchlichen Personalgesetz. Beide Gesetzesentwürfe befinden sich zurzeit in der Vernehmlassung.

Umstrittenes Tempo. „Es geht zu schnell“, sagte etwa Robert Heinz, der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, der Kirchenrat solle das Tempo bei der Umsetzung der neuen Verfassung drosseln. Andere Stimmen bemängelten angebliche Unklarheiten im Vorgehen oder befürchteten gar die Einschränkung der Gemeindeautonomie durch die neuen Kirchenregionen. „Es ist nicht der Kirchenrat, es ist die Verfassung, die das Tempo vorgibt", konterte Kirchenrat Frank Schuler und Kirchenratspräsident Andreas Thöny doppelte nach: "Aufschieben bringt nichts, es erzeugt nur mehr Druck zu einem späteren Zeitpunkt." Tatsächlich sieht die Verfassung vor, dass die Kirchenregionen am 1.1.2021 ihre Tätigkeit aufnehmen. Es soll durch sie ein vielfältigeres kirchliches Angebot ermöglicht werden. Ob es nun rechtzeitig dazu kommt, ist offen. Klar ist, dass das Thema in der Herbstsitzung erneut auf die Traktandenliste kommt. Deutlich gezeigt hat die Diskussion auch, dass zur Kirche der Zukunft noch ein weiter Weg ist – auch mit neuer Verfassung.

Guter Jahresabschluss. Unbestritten waren hingegen der Amtsbericht des Kirchenrates und die Rechnung der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse. Diese schliesst mit einem Überschuss von 3‘009 Franken bei Einnahmen von 11‘959‘654 Franken und Ausgaben von 11‘956‘645 Franken. Das solide Ergebnis ist auf leicht erhöhte Steuereinnahmen und die Ausgabendisziplin in den Departementen zurückzuführen. Zudem floss, im Vergleich zum Vorjahr, weniger Geld in die Renovation kirchlicher Bauten. Trotz des guten Abschlusses mahnte Finanzchef Eugen Caduff zur Vorsicht. Die im Mai vom Volk angenommene Steuervorlage 17 könnte der Landeskirche Mindereinnahmen von geschätzten 700‘000 Franken bringen. „Falls kein Ausgleich durch den Kanton erreicht wird, wird das spätestens im Budget 2021 empfindlich weh tun.

Bild: "Nicht der Kirchenrat, die Verfassung gibt das Tempo vor" - Kirchenrat Frank Schuler