21. Dezember 2021

Corona-Regeln ab 20. Dezember

Pünktlich auf die Weihnachtstage hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen weiter verschärft. Die Taskforce Corona des Kirchenrats hat die Gemeindeverantwortlichen in einem Schreiben über die wichtigsten Neuerungen informiert. Zwar werden religiöse Feiern nach wie vor bevorzugt behandelt, um möglichst allen Menschen den Zutritt zu ermöglichen. Dennoch schränken die neuen Regelungen weiter ein. Die Taskforce empfiehlt den Gemeinden, die Fest- und Feiertagsgottesdienste allenfalls mehrfach und mit unterschiedlichen Regelungen durchzuführen und dankt zugleich für den damit verbundenen Mehraufwand.

Nur mit Zertifikat möglich sind Gottesdienste mit mehr als 50 Personen (drinnen), bzw. 300 Personen (draussen). Neu ist dabei das „2G“, was bedeutet, dass Zutritt nur hat, wer geimpft oder genesen ist und das mit einem Zertifikat nachweisen kann. In ihrem Schreiben an die Gemeindeverantwortlichen weist die Taskforce nochmals darauf hin, dass im Voraus zu entscheiden und zu publizieren sei, unter welchen Bedingungen eine Feier stattfinden wird.

Ob mit oder ohne Zertifikat: die Maske ist beim Singen der Weihnachtslieder Pflicht. Auch Auftritte von Chören in Gottesdiensten sind davon nicht ausgenommen. Darauf verzichten dürfen lediglich Chöre mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren und professionelle Künstlerinnen und Künstler. Eine gute Nachricht gibt es für alle, die sich jetzt schon aufs Abendmahl am Weihnachtstag freuen. Das ist mit entsprechenden Vorkehrungen möglich – allen Einschränkungen zum Trotz.

Übersicht über die Corona-Massnahmen ab 20. Dezember 2021

Stefan Hügli
Kommunikation

Website des Bundesamtes für Gesundheit:
Erläuterungen zur Covid‑19‑Verordnung besondere Lage und mehr
Covid‑19‑Verordnung besondere Lage (20. Dezember 2021)
Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage (20. Dezember 2021, PDF)

Website des Kantons Graubünden zu Corona:
Übersicht über sämtliche Bereiche
Übersicht über die einzuhaltenden Massnahmen

EKS, Schutzkonzepte für Gottesdienste:
In Innenräumen ohne Zertifikatspflicht
In Innenräumen mit Zertifikatserfordernis