4. Dezember 2020, aktualisiert am 23. Dezember

Gemeindeleben weiterhin möglich

Die Task-Force der Landeskirche hat Pfarrämter und Präsidien über die neuen behördlichen Vorgaben zum Schutz vor Corona informiert. Mit Blick auf die Vorweihnachtszeit ist bei der Gestaltung des Gemeindelebens folgendes zu beachten:
 

  • Maximal 50 Personen dürfen an Gottesdiensten und Beerdigungen teilnehmen - Maske, Abstand, Hygiene und Schutzkonzept vorausgesetzt. Das gilt unabhängig davon, ob der Gottesdienst in einem geschlossenen Raum oder im Freien stattfindet.
  • Maximal 10 Personen: das gilt für Versammlungen, Veranstaltungen und Aktivitäten in öffentlichen und privaten Räumen. Weiterhin möglich sind Kirchgemeindeversammlungen.
  • Gemeinsames Singen in der Familie und in der Schule ist möglich. Nicht möglich ist es im Gottesdienst und im Chor. Ausnahmen gibt es für professionelle Chöre und Sängerinnen und Sänger.
  • Im Kindergarten und in der Primarschule müssen Lehrpersonen  eine Maske tragen. Das gilt selbstverständlich auch für Pfarrpersonen, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sowie Fachlehrpersonen Religion.

Diese Vorgaben gelten vom 4. bis am 18. Dezember.
Nachtrag vom 23. Dezember: Keine Änderung für die Festtage. Die Vorgaben gelten bis voraussichtlich 22. Januar 2021.
 

Medienmitteilung der Bündner Regierung
Informationen des Bundes

Stefan Hügli
Kommunikation