10. Juni 2020, aktualisiert am 22. Juni

Aberhoppla!

1000 Personen dürfen neu an einer Veranstaltung teilnehmen. Das hat der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen. Der Schutzabstand wurde verkürzt auf eineinhalb Meter. Im Detail massgebend ist die revidierte COVID-19-Verordnung 3 sowie die entsprechenden Erläuterungen.

Für die Durchführung von Veranstaltungen (inkl. Gottesdienste) ist folgendes zu beachten:

  • Am einfachsten ist es, wenn die Distanz zwischen Einzelpersonen (bzw. Familien oder Personen im selben Haushalt) eingehalten werden kann.
  • Ist das nicht möglich, brauchts spezielle Schutzmassnahmen wie Hygienemasken oder Abschrankungen.
  • Wo ein "enger" Kontakt unvermeidlich ist, muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Als "eng" gilt ein Kontakt, wenn der Schutzabstand während 15 Minuten nicht eingehalten werden kann.

Bei Unklarheiten und Fragen können Sie sich gerne an Kirchenratsaktuar Pfr. Peter Wydler wenden. Hilfe für alle, die ein Schutzkonzept erstellen (müssen), gibts  im "Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte". Last but not least: Bei allen Verstanstaltungen brauchts, abgesehen vom Schutzkonzept, eine Person, die mit dem nötigen Charme dafür sorgt, dass das auf Papier Geschriebene auch eingehalten wird.

Detaillierte Informationen:
COVID-19-Verordnung 3 (19. Juni 2020)
BAG, Erläuterungen (8. Juni)
Informationsbrief Wydler (8. Juni)
BAG, Rahmenschutzkonzept-religioese-Gemeinschaften (5. Juni)
BAG, Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen (5. Juni)