Gesetz über die Kirchenregionen

Zusammen ist machbar, was im Alleingang überfordert. Das gilt auch für Kirchgemeinden und ihre Angebote für und mit Menschen vor Ort. Die Zusammenarbeit in den Kirchenregionen achtet die Gemeindeautonomie und bringt doch verbindlich zusammen. Das fördert Austausch, Verbundenheit und Solidarität. Die Rahmenbedingungen werden aus Gründen der Rechtssicherheit in einem landeskirchlichen Gesetz geregelt.

Darum geht es: Zusammenarbeit / Austausch / Verbindlichkeit

Erlassen am 4. Juni 2020 vom Evangelischen Grossen Rat.
Gesetz über die Kirchenregionen

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Botschaft des Kirchenrats (2019-10-24)