FÜR ATTRAKTIVE ARBEITSBEDINGUNGEN

Kirche lebt von Menschen, die sich engagieren – freiwillig, ehrenamtlich, angestellt. Das Personalgesetz regelt die Arbeitsbedingungen übersichtlich und transparent – von der Entlöhnung über die Anstellung oder Wahl bis zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bisher war Personalrechtliches weder übersichtlich noch einheitlich geregelt. In der Praxis wurde oft kantonales Recht beigezogen, welches aber die spezifisch kirchlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt.

Darum geht es: Wertschätzung / Transparenz / Arbeitsbedingungen

Erlassen am 11. November 2020 vom Evangelischen Grossen Rat.
Personalgesetz

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Botschaft des Kirchenrates (2020-01-16)