06.05.2025

Kirchgemeindegesetz, Offener Brief, Myanmar

Kirchgemeindegesetz. Der Kirchenrat beschliesst die Inkraftsetzung des Kirchgemeindegesetzes auf den 1. Januar 2026. Das fakultative Referendum lief am 24. März 2025 unbenutzt ab.

Nachwuchs. Der Kirchenrat genehmigt ein Konzept zur Nachwuchsförderung. Dieses verfolgt das Ziel, die personelle Situation in allen Berufsfeldern zu verbessern, kirchlichen Nachwuchs zu gewinnen und zu fördern und die Bedingungen für Freiwillige und ehrenamtlich Mitarbeitenden positiv zu verändern. Das Konzept soll im Juni dem Evangelischen Grossen Rat (EGR) zur Beratung und Genehmigung vorgelegt werden.

Wahlen. Der Kirchenrat wählt Dr. Frank Schuler, Chur, als Delegierten der Landeskirche in den Vorstand der Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft (BDG). Er wählt Natalia Caviezel, Pitasch, als Mitglied der Kommission Kirchliches Leben und Pfrn. Ina Weinrich, Valendas, in die Kerngruppe zur Begleitung des Lehrmittels für den Religionsunterricht.

Mediothek. Der Kirchenrat wählt Pierina Dolf, Rueun, als neue Mitarbeiterin für die Kirchliche Mediothek. Sie tritt die Nachfolge von Gabriela Goll am 1. Mai 2025 an.

Offener Brief. Der Kirchenrat unterzeichnet einen Offenen Brief an den Bundesrat, welcher eine verstärkte Entwicklungsarbeit und die Umsetzung friedensfördernder Massnahmen fordert. Zu den Mitunterzeichnenden zählen die Evangelisch-reformierte Kirche der Schweiz (EKS), die Schweizer Bischofskonferenz und das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS).

Katastrophenhilfe. Der Kirchenrat bewilligt einen Beitrag von CHF 5000.– zugunsten von Geschädigten des Erdbebens in Myanmar. Das Geld kommt via Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) der Nothilfe in der Region des Inle-Sees zugute.

Zeichen der Menschenwürde. Der Kirchenrat unterstützt das Projekt «Humanitäre Zugangswege in die Schweiz» mit einem einmaligen Beitrag von CHF 10'000.–. Er betont dabei die Wichtigkeit einer «unbedingten Wahrung der Menschenwürde».

Stefan Hügli
Kommunikation


Bild: "Wandel und Freiraum für Innovation" – das neue Kirchgemeindegesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.