SCHUTZ VOR GRENZVERLETZUNGEN

Die persönliche Integrität von Mitarbeitenden und Personen, welche kirchliche Angebote nutzen, ist dem Kirchenrat wichtig. Er hat verschiedene Massnahmen zum Schutz vor Grenzverletzungen wie sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder Androhung von Gewalt ergriffen. Führungspersonen der Gemeinden und der Kantonalkirche werden für das Thema sensibilisiert und lernen, ihre Verantwortung auch in diesem Bereich wahrzunehmen. Sollte es trotzdem zu einer Grenzverletzung kommen, erhalten Betroffene rasch und unkompliziert Beratung und fachliche Unterstützung.

Für eine vertrauliche und kostenlose Beratung können Sie sich bei folgenden Fachpersonen melden:

Kerngruppe Persönlichkeitsschutz. Die Verantwortlichen in den Kirchgemeinden können zudem Beratung und Unterstützung durch die Kerngruppe Persönlichkeitsschutz in Anspruch nehmen (081 252 99 19 / kerngruppe@gr-ref.ch).

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